Rede Franz Weiss 03.06.2008 / Thema Kindertagesstätten

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 03. Juni 2008

Punkt 3: Festlegung der Betriebsformen der Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde für das Kindergartenjahr 2008/2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

bedingt durch die Eröffnung des neuen Kindergartens in Kircheib, die Nachfrage nach Plätzen für Zweijährige, die ab 1.08.2010 sogar einen Rechtsanspruch erlangen, war es notwendig und sinnvoll über die Be­triebsformen der nun 11 Kindertagesstätten nachzudenken.

Die Verwaltung hat sich sehr viel Gedanken gemacht und ein Konzept entwickelt, das in allen Gremien und mit vielen Fachleuten diskutiert wurde. Oberstes Ziel war dabei, die Erfüllung des Rechtsanspruches für alle Dreijährige. Dies ist gewährleistet. Als nächster Schritt wurde ver­sucht, möglichst allen Zweijährigen, die einen Platz begehren, die Auf­nahme zu ermöglichen.

Der Neubau des Kindergartens in Kircheib und der damit verbundene neue Zuschnitt der Einzugsbereiche in den Kindergärten Birnbach, Wey­erbusch und Mehren erweiterte die bisher beschränkten Variationsmög­lichkeiten. Aber auch die Berücksichtigung der demografischen Entwick­lung (Veränderung der Geburten in den einzelnen Orten) mit den Stichta­gen 1.8.2008, 1.1.2009 und 1.4.2009 lies eine genauere Beurteilung in
den einzelnen Kindergartenbereichen zu.

Die von der Verwaltung vorgelegte Aufstellung zeigt, dass in vielen Fällen eine deutliche Verbesserung des Angebotes eingetreten ist. In sechs von 11 Kindergärten kann eine kleine altersgemischte Gruppe gebildet wer­den. In Weyerbusch kann zusätzlich eine große altersgemischte Gruppe gebildet werden. In den restlichen 5 Kindergärten ist lediglich eine Auf­nahme von Zweijährigen im Rahmen der Geringfügigkeitsregelung mög­lich. Teilweise kann hier durch ausweichen in andere Kindergärten aber noch Abhilfe geschaffen werden.

Aber ganz klar ist, dass nur dann kleine altersgemischte Gruppen gebildet werden können, wenn dadurch nicht der Rechtsanspruch von Dreijähri­gen gefährdet wird.

Ingesamt zeigen die Zahlen, dass bis zum Rechtsanspruch der Zweijähri­gen ab 1.08.2010 sicherlich noch weitere Veränderungen unter Berück­sichtigung der demografischen Entwicklung vorgenommen werden müs­sen. Ein vielversprechender Anfang ist mit der nun festgelegten Struktur geschaffen worden.

Dies erfordert aber auch, dass zunächst strikt an den örtlichen Zuord­nungskriterien festgehalten wird. Ausnahmeregelungen könnten nur dann zugelassen werden, wenn die Grundstruktur nicht gefährdet wird und möglichst keine Präzedenzfälle geschaffen werden.

Der Neuzuschnitt der Einzugsbereiche für die Kindergärten Mehren, Birn­bach, Weyerbusch und des neuen Kindergartens Kircheib führt zwangsläufig zu Veränderungen für einzelne Kinder und deren Eltern. Aber auch der damit eingeleitete Wechsel in einigen Kindergartenleitun­gen führt zu Situationsveränderungen für die betroffenen Kinder. Dies war aber auch in der Vergangenheit mit jedem neuen Kindergarten der Fall.

Auch in der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen um Ein­zelfälle gegeben. Solche Einzelfälle sollten nach Möglichkeit einer Lö­sung zugeführt werden, vorausgesetzt, dass dies ohne Gefährdung der Gesamtstruktur möglich ist. Es kann aber nicht sein, dass solche Lösun­gen dazu führen, dass Kinder, die einen Platz begehren, nur deshalb nicht aufgenommen werden können, weil für Kinder, die einen Kindergar­tenplatz haben, Sonderlösungen im Rahmen der Zuordnung geschaffen werden.

Bemerkenswert ist die Aussage von Bürgermeister Höfer, die wenigen sich abzeichnenden Problemfälle selbst in die Hand zu nehmen, Gesprä­che mit allen Beteiligten zu führen und eine abschließende Entscheidung zu treffen. Eine lobenswerte Vorgehensweise. Er übernimmt die Ent­scheidung, trägt die Verantwortung und muss nachfolgend auch mit der Kritik, ob berechtigt oder unberechtigt leben. Aber wie haben Sie oft in der Vergangenheit bei ähnlichen Situationen zu mir gesagt, dies ist in der Besoldungsgruppe mit inbegriffen!!

Die FWG-Fraktion stimmt der Festlegung der Betriebsformen für die Kindergärten bzw. Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu.