Rede Franz Weiss 03.06.2008 / Thema Kindertagesstätten
Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 03. Juni 2008
Punkt 3: Festlegung der Betriebsformen der Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde für das Kindergartenjahr 2008/2009
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
bedingt durch die Eröffnung des neuen Kindergartens in Kircheib, die Nachfrage nach Plätzen für Zweijährige, die ab 1.08.2010 sogar einen Rechtsanspruch erlangen, war es notwendig und sinnvoll über die Betriebsformen der nun 11 Kindertagesstätten nachzudenken.
Die Verwaltung hat sich sehr viel Gedanken gemacht und ein Konzept entwickelt, das in allen Gremien und mit vielen Fachleuten diskutiert wurde. Oberstes Ziel war dabei, die Erfüllung des Rechtsanspruches für alle Dreijährige. Dies ist gewährleistet. Als nächster Schritt wurde versucht, möglichst allen Zweijährigen, die einen Platz begehren, die Aufnahme zu ermöglichen.
Der Neubau des Kindergartens in Kircheib und der damit verbundene neue Zuschnitt der Einzugsbereiche in den Kindergärten Birnbach, Weyerbusch und Mehren erweiterte die bisher beschränkten Variationsmöglichkeiten. Aber auch die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (Veränderung der Geburten in den einzelnen Orten) mit den Stichtagen 1.8.2008, 1.1.2009 und 1.4.2009 lies eine genauere Beurteilung in
den einzelnen Kindergartenbereichen zu.
Die von der Verwaltung vorgelegte Aufstellung zeigt, dass in vielen Fällen eine deutliche Verbesserung des Angebotes eingetreten ist. In sechs von 11 Kindergärten kann eine kleine altersgemischte Gruppe gebildet werden. In Weyerbusch kann zusätzlich eine große altersgemischte Gruppe gebildet werden. In den restlichen 5 Kindergärten ist lediglich eine Aufnahme von Zweijährigen im Rahmen der Geringfügigkeitsregelung möglich. Teilweise kann hier durch ausweichen in andere Kindergärten aber noch Abhilfe geschaffen werden.
Aber ganz klar ist, dass nur dann kleine altersgemischte Gruppen gebildet werden können, wenn dadurch nicht der Rechtsanspruch von Dreijährigen gefährdet wird.
Ingesamt zeigen die Zahlen, dass bis zum Rechtsanspruch der Zweijährigen ab 1.08.2010 sicherlich noch weitere Veränderungen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung vorgenommen werden müssen. Ein vielversprechender Anfang ist mit der nun festgelegten Struktur geschaffen worden.
Dies erfordert aber auch, dass zunächst strikt an den örtlichen Zuordnungskriterien festgehalten wird. Ausnahmeregelungen könnten nur dann zugelassen werden, wenn die Grundstruktur nicht gefährdet wird und möglichst keine Präzedenzfälle geschaffen werden.
Der Neuzuschnitt der Einzugsbereiche für die Kindergärten Mehren, Birnbach, Weyerbusch und des neuen Kindergartens Kircheib führt zwangsläufig zu Veränderungen für einzelne Kinder und deren Eltern. Aber auch der damit eingeleitete Wechsel in einigen Kindergartenleitungen führt zu Situationsveränderungen für die betroffenen Kinder. Dies war aber auch in der Vergangenheit mit jedem neuen Kindergarten der Fall.
Auch in der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen um Einzelfälle gegeben. Solche Einzelfälle sollten nach Möglichkeit einer Lösung zugeführt werden, vorausgesetzt, dass dies ohne Gefährdung der Gesamtstruktur möglich ist. Es kann aber nicht sein, dass solche Lösungen dazu führen, dass Kinder, die einen Platz begehren, nur deshalb nicht aufgenommen werden können, weil für Kinder, die einen Kindergartenplatz haben, Sonderlösungen im Rahmen der Zuordnung geschaffen werden.
Bemerkenswert ist die Aussage von Bürgermeister Höfer, die wenigen sich abzeichnenden Problemfälle selbst in die Hand zu nehmen, Gespräche mit allen Beteiligten zu führen und eine abschließende Entscheidung zu treffen. Eine lobenswerte Vorgehensweise. Er übernimmt die Entscheidung, trägt die Verantwortung und muss nachfolgend auch mit der Kritik, ob berechtigt oder unberechtigt leben. Aber wie haben Sie oft in der Vergangenheit bei ähnlichen Situationen zu mir gesagt, dies ist in der Besoldungsgruppe mit inbegriffen!!
Die FWG-Fraktion stimmt der Festlegung der Betriebsformen für die Kindergärten bzw. Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu.