Franz Weiss Redebeiträge zur VG-Ratssitzung am 29.10.2015

Sitzung des Verbandsgemeinderates am 29. Oktober 2015
Punkte 3) und 4) Maßnahmen Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Weyerbusch und Neubau Sporthalle Bürgermeister-Raiffeisen-Schule, Weyerbusch

Herr Bürgermeister Höfer, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die beiden sehr unterschiedlichen Maßnahmen „Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Sonnenschein“ und der „Neubau der Sporthalle Bürgermeister Raiffeisen-Schule“ stehen trotzdem in einem engen Zusammenhang. Denn, diese beiden Maßnahmen erfordern neben den ursächlichen A-, Um- und Neubaumaßnahmen auch die Erneuerung des Kanalsystems, den Ausbau der erschließenden Straße, die Anlegung eines Gehweges, sowie eine Neu- bzw. Umgestaltung der Parkmöglichkeiten auf diesem Gelände.
An der Notwendigkeit dieser Baumaßnahmen gibt es keine Zweifel. Auch an der Aussage, sofern sich im Rahmen der Gesamtplanung Kollisionen bei den Einzelmaßnahmen ergeben, hat die Erweiterung der Kindertagesstätte Vorrang, ist festzuhalten. Dies gilt im Besonderen, weil für die Altersgruppe der U-2 Kinder neben Altenkirchen ein weiterer Standort in der Verbandsgemeinde eigerichtet werden muss, um die Erreichbarkeit für die Familien aus Weyerbusch und Umgebung zu erleichtern. Insbesondere auch deshalb, weil für diese Kinder kein Beförderungsanspruch besteht.
Die Notwendigkeit des Neubaus der Sporthalle ist bei allen Fraktionen seit längerer Zeit unumstritten. Auch der Standort wurde in der Verbandsgemeinderatssitzung am 17.06.2015 festgelegt. Deshalb kann auch hier die weitere Planung vorangetrieben werden, da auch die Finanzierungsmittel in den Haushalten 2015-2017 eingestellt sind.
Wichtig ist für uns, dass die noch zuführenden Gespräche über Detaillösungen, möglichst im Einvernehmen aller Beteiligten geführt und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.
Die FWG-Fraktion stimmt den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 zu und bedankt sich bei der Verwaltung für die bisher erzielten Kompromisse zwischen allen Beteiligten. Dies ist angesichts der Beteiligung von Schule, Kindertagesstätte, Sportverein und mehrerer Verwaltungen und Gremien nicht einfach. Aber nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, kann ein optimales Gesamtergebnis erzielt werden.

Sitzung des Verbandsgemeinderates am 29. Oktober 2015
TOP 5) Neubau eines Hallenbades

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Besichtigung des Hallenbades im Frühjahr diesen Jahres, den Hinweisen des Bademeisters und der Ausführungen des begleitenden Statiker, sowie die Inaugenscheinnahme von korrosionsgeschädigten Bewährungsstäben und der veralteten Technik, ist allen Beteiligten klar geworden, dass eine Sanierung über kurz oder lang erforderlich wird. Diese umfängliche Sanierung ist mit möglichen Problemen im Bereich der Statik verhaftet und würde aber grundsätzlich dazu führen, dass das Hallenbad 1-1,5 Jahre geschlossen werden müsste. Ausweichmöglichkeiten sind so gut wie keine vorhanden. Dies würde vor allem das Sportangebot „Schwimmen“ der ASG und der DLRG sowie der Schulen negativ beeinflussen.
Unter all diesen Gesichtspunkten spricht sich die FWG-Fraktion für einen Neubau des Hallenbades aus. Dabei soll es –trotz manchem Wunschdenken – konzeptionell bei einem reinen Schul- und Sportbad verbleiben. Ggf. sollte die Einrichtung einer vierten Schwimmbahn in Erwägung gezogen werden, um die Möglichkeiten im Sportbereich für die ASG und der DLRG zu verbessern.
Zwischenzeitlich sind die Planungen bezüglich des Baues einer Veranstaltungshalle innerhalb des Sportzentrums – nahe der Tennishalle und des jetzigen Hallenbades – durch „Sportler ruft Sportler“ sehr weit gediehen. In dieser Veranstaltungshalle könnte auch die Ausstellung „Hall of Fame des deutschen Sports“ dauerhaft untergebracht werden.
Unter Berücksichtigung dieser in die Zukunft gerichteten Überlegungen ist es weiter erforderlich eine völlige Neukonzeption des Geländes auf der Glockenspitze vorzunehmen:
Standort für den Neubau des Hallenbades, Abriss des Hallenbades, Standort und Neubau der Veranstaltungshalle und eine völlig neue Planung der Zu- und Abfahrten zu den Veranstaltungsgebäuden sowie eine sinnvolle Parkplatzgestaltung.
All diese Planungen stehen natürlich unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Dies erscheint zurzeit unter den günstigen Kreditbedingungen und evtl. Zuschüsse realisierbar. Andererseits wollen wir kein Projekt, was uns in Zukunft riesige Defizite beschert.
Es liegt nun an der Verwaltung, ein schlüssiges Konzept zu erarbeiten und die zu erwartenden Kosten zu ermitteln. Die FWG Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu und wird die weitere Entwicklung positiv begleiten.

Sitzung des Verbandsgemeinderates am 29. Oktober 2015
Punkte 8) und 9) Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2014

Herr Bürgermeister Höfer, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits im zweiten Jahr in Folge wurden die Unterschiede zwischen der Planung und dem tatsächlichen Ergebnis mit der ungenügenden Personalausstattung begründet. Nicht besetzte Stellen sowie der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern haben große Auswirkungen auf den Betriebsablauf gezeigt. Unterhaltungsmaßnahmen, z.B. bei Schachtsanierungen bzw. Fremdwasseranalytik und Unterhaltungsleistungen der Wasserwerkskolonne konnten nicht durchgeführt werden. Diese Situationen führten zwar zu Personalkosteneinsparungen wegen Nichtbesetzung bzw. Lohnfortzahlung, andererseits konnten geplante Arbeiten nicht durchgeführt werden oder wurden auf das Folgejahr verschoben. Die selbst ausgeführten Unterhaltungsarbeiten mussten erneut auf ein Minimum beschränkt werden. Hier erhebt sich die Frage, wie lange soll diese Situation noch andauern, und welche langfristigen Folgen sind zu befürchten?
Trotz dieser widrigen Umstände konnte der Werkleiter als Fazit zur Lage der Verbandsgemeindewerke jeweils ein positives Ergebnis vermelden. So ist im Betriebszweig Wasserversorgung festzustellen, dass in der VG Altenkirchen eine hohe Versorgungssicherheit bei guter Qualität besteht.
Im Betriebszweig Abwasserbeseitigung können sich die erreichten Leistungen und Standards im regionalen und nationalen Vergleich sehen lassen und sind ein wichtiger Teil der örtlichen Infrastruktur.
Blickt man auf die Zukunftschancen und –risiken der beiden Betriebszweige, so überwiegen die Risiken, wenn auch Chancen im betriebswirtschaftlichen Bereich durchaus noch gegeben sind.
Die Sicherheit der Wasserversorgung erfordert ein ständiges investieren in Erneuerungsmaßnahmen im Rohrleitungsnetz um Leckverluste zu minimieren bzw. zu vermeiden.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung ist die Abarbeitung des zukünftigen Sanierungsbedarfes im Rahmen der Entwässerungskonzepte eine vordringliche Aufgabe. Mit dem Bau von Entlastungsbauwerken für die bestehende Mischwasserkanalisation soll diesem Problem entgegengewirkt werden.
Die Chancen im betriebswirtschaftlichen Bereich durch Kooperationen sind weiter auszubauen. Weitere Chancen, zur wirtschaftlichen Optimierung, sieht die Werkleitung bei den „Eigeninitiativen und Eigenleitungen“ der Mitarbeiter. Dies kann aber nur gelingen, wenn die im Vorfeld angesprochene angespannte Personalsituation schnellstmöglich behoben wird, sonst ist die Situation eher ein Risikofaktor.
Das bisher gesagte bezieht sich im Wesentlichen auf die fachliche und sachliche Umsetzung der notwendigen Aufgaben. Unberücksichtigt blieben bisher die finanziellen Gegebenheiten und die möglichen Veränderungen durch Kosten, Investitionen, Beiträge und Gebühren.
Im Bereich der Wasserversorgung stellt die Werkleitung fest, dass alle Maßnahmen im Ortsnetzbereich nur durch Darlehensaufnahmen finanziert werden können und, dass negative Betriebsergebnisse, sowie die damit verbundene Verringerung der Eigenkapitalquote, in Zukunft nur durch die Erwirtschaftung von Gewinnen ausgeglichen werden können.

Ähnlich ist die Situation im Bereich des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung. Der langfristige Substanzerhalt der Abwassersysteme erfordert in der Zukunft ebenfalls viele Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten. Grundsätzlich sind Erneuerungsmaßnahmen über erwirtschaftete Eigenmittel, aber vielfach nur über Kreditmarktmittel zu finanzieren.
Da sich diese Entwicklung seit einigen Jahren abzeichnete, wurde bereits Anfang 2015 die Diskussion über die mögliche Gebühren- und Beitragsentwicklung der Verbandsgemeindewerke bis zum Jahre 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ludwig & Diener im Zusammenwirken mit der Verwaltung aufbereitet und den politischen Gremien vorgestellt.
Nach eingehender sachlicher und an den Notwendigkeiten orientierter Diskussion kam es auf Empfehlung des Werksausschuss im Verbandsgemeinderat zu einem einstimmigen zukunftsorientierten Beschluss. Die FWG-Fraktion steht auch nach wie zum Inhalt dieses Beschlusses. Wir sind daher gespannt, welche Daten, Fakten und Vorschläge für die Beitrags- und Gebührensätze ab 2016 uns vorgelegt werden.
Ich möchte dazu nochmals auf meine in der Verbandsgemeinderatssitzung am 17.06.2015 vorgetragenen Bitten verweisen:
Grundlage für die weiteren Beratungen und Beschlüsse in den kommenden Jahren sind die gesamten Investitionen gemäß Planung (Basisszenario) wie vom Wirtschaftsprüfer in der Werksausschusssitzung vom 24.02.2015 vorgelegt. Deshalb sollten
a) Abweichungen und deren Auswirkungen daher grundsätzlich dem Werksausschuss vor der Beratung von Gebühren- und Beitragsveränderungen bekanntgegeben werden. b) Bei der Beratung der notwendigen Beitrags- und Gebührenveränderungen sollte auch die Kategorisierung der Investitionen (Variablen) immer mit überdacht werden. c) Wenn notwendig, sollten Beitrags- und Gebührenveränderungen jeweils sofort (zum nächsten Haushaltsjahr) vorgenommen werden, damit vor allem die Belastungserhöhungen so gering wie möglich gehalten werden können.
Zu den einzelnen Zahlenwerken möchte ich mich nicht äußern, zum einen betreffen sie die Vergangenheit und sind daher nicht mehr zu ändern, zum anderen sind die Angaben plausibel und folgerichtig dargestellt. Wichtig ist für unsere Fraktion, dass wir zukunftsorientiert Beschlüsse fassen, die einerseits den Werken den Spielraum geben, den sie benötigen um die erforderlichen Arbeiten und Investitionen vornehmen können, andererseits wollen wir die Bürger aber auch nicht überfordern.
Deshalb wird die Mitarbeit im Werksausschuss auch in den kommenden Jahren spannend bleiben. Die FWG ist sich jedoch sicher, dass bei Fortführung der bisherigen konsequenten, vorausschauenden und mit den Gremien abgestimmte Aufgabenbewältigung die VGW Altenkirchen die hohe Versorgungssicherheit, die gute Qualität, den guten Standard erhalten können und dies bei tragbaren Beiträgen und Gebühren.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitarbeitern der Werke, dessen Leiter Jürgen Kolb, bei der Verwaltung und bei Ihnen Herr Bürgermeister Höfer für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die sachgemäße und umfangreiche Unterrichtung – vor allem über die aussagekräftigen Lage- und Zwischenberichte – im abgelaufenen Geschäftsjahr recht herzlich bedanken.
Die FWG Fraktion stimmt den Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 8und 9 zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.