Rede Franz Weiss 04.07.2007
Landesentwicklungs-
programm

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 04. Juli 2007

Punkt 2: Stellungnahme der Verbandsgemeinde Altenkirchen zum Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Verwaltung hat in Abstimmung mit der gesondert eingerichteten Projektgruppe über das Landesentwicklungsprogramm IV beraten und zu den die Verbandsgemeinde Altenkirchen betreffenden wichtigen Punkten Stellung bezogen. Diese Stellungnahme wird von der FWG begrüßt und voll mitgetragen.

Trotzdem sei es erlaubt, einige generelle Anmerkungen zu machen:

Das Landesentwicklungsprogramm ist grundsätzlich ein Raumordnungsplan. Es erhebt aber auch den Anspruch, die Weichen dafür zu stellen, dass Regionen und Kommunen in personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet werden, dass sie die Zukunftsaufgaben, wie z.B. Erhalt und Sicherung der erreichten Lebens- und Wirtschaftsstandards, den Demografischen Wandel, und den Erhalt der Standards in den ländlichen Räumen, bewältigen können.

Wenn dies jedoch mit insgesamt 265 detailliert ausformulierten Zielen und Grundsätzen geschehen soll, dann muss man wohl eher von Planwirtschaft sprechen, die gerade in den unterschiedlichsten ländlichen Bereichen des Landes Rheinland-Pfalz, nie und nimmer funktionieren kann.

Wir hätten uns vielmehr örtlich angepasste und kreative Lösungen innerhalb eines vorgegebenen Grobrahmens gewünscht. Sollte es bei der derzeitigen Vielzahl von detaillierten Zielen und Grundsätzen bleiben, sind aufwendigen Zielabweichungsverfahren und langjährige Verfahren vorprogrammiert.

Dieses Raumordnungsprogramm provoziert geradezu Bürokratie. Dies, obwohl überall der Abbau von Bürokratie gefordert wird.

Hier sind die Verbände der Kommunen und die Politiker gefordert, diesem bürokratischen Monster die Zähne zu ziehen. Wir hier vor Ort, werden an dieser Tatsache nichts verbessern oder verändern – bei Inkrafttreten haben wir aber die Konsequenzen auszubaden.

Nun aber zu drei Punkten aus der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Altenkirchen:

1. Es kann doch nicht sein, dass nur noch in Verdichtungsräumen auf eine dynamische Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge möglich sein soll. Die VG Altenkirchen, überwiegend einer dörflichen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte zugewiesen, muss sich danach auf die Sicherung des Bestehenden beschränken. Schon ein altes Sprichwort sagt: „Stillstand ist Rückschritt!“. Die Forderung, Ziel 2 als Grundsatz mit entprechender Ergänzung der Entwicklungsfunktion zu formulieren, ist von größter Wichtigkeit für die zukünftige Entwicklung der VG und des Landkreises Altenkirchen. Dies gilt aber nicht nur für die VG Altenkirchen, vielmehr müsste sich hier die gesamte kommunale Familie zu Wehr setzen.

2. Die Forderung einer Ausweisung des gesamten rechtsrheinische Teils, etwa nördlich einer Linien Remagen/Bad Marienberg, als Entwicklungsbereich Westerwald/Sieg wird ausdrücklich unterstützt. Auch die angeführten Entwicklungsziele sind eindeutig nachvollziehbar. Es ist wahrhaftig nicht erkennbar, warum die Region Westerwald/Sieg bei einer vergleichbaren Situation der Region Eifel nachstehen soll. Hier sind die heimischen Abgeordneten jeder Colleur gefordert, diesem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Nur über die schlechten Verkehrsanbindungen zu jammern ist zu wenig, über diesen Weg könnten die ersten positiven Ansätze geschaffen werden.

3. Um die strukturellen Defizite des Landkreises zu beheben, sind auch Überlegungen im Hinblick auf die Ausweitung des Tourismus im Gange. Deshalb muss darauf gedrängt werden, dass im Kulturlandschaftsraum Westerwald nicht nur der „Hohe Westerwald“ und das „Kannebäckerland“ ausgewiesen werden, sondern auch der Bereich der mit dem Wirken von Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Verbindung gebracht werden kann. Eine Ausweisung unter dem Begriff „Raiffeisenland“ würde der Bedeutung des Gründers des weltweit verbreiteten Genossenschaftswesen gerecht und könnte für die weitere Verbreitung der Kulturlandschaft Westerwald nur von positiver Hilfe und Bedeutung sein.

4. Abschließend ist festzustellen, dass der vorgelegte Entwurf für ein neues Landesentwicklungsprogramm in seiner gegenwärtigen Fassung aus der Sicht vor allem des ländlichen Raumes keine Zustimmung finden kann. Diese Meinung scheint sich aber auch bei den Fraktionen des Landtages durchzusetzen, wie den Presseberichten in den letzten Tagen zu entnehmen ist. Es bleibt zu hoffen, dass der nördlichste Landkreis in Rheinland-Pfalz nicht zu den Verlieren im Landesentwicklungsprogramm IV gehört, sondern zu den Gewinnern. Nur dann wird es möglich sein, die massiven strukturellen Defizite im Landkreis Altenkirchen abzubauen und das Schlusslicht im Rahmen der nächsten Prognosstudie wieder zu verlassen.

Generell müsse es auch in Zukunft das Ziel der Landesregierung sein, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger im Land zu gewährleisten. Die ländlichen Teilräume dürfen nicht benachteiligt werden.
Deshalb schließt sich die FWG der Forderung des Landkreistages an, der die Landesregierung auffordert, durch eine Verschlankung des LEP IV dafür Sorge zu tragen, dass dieses als Orientierungsrahmen dient und nicht als einseitige Handlungsanweisung von oben an den kommunalen Bereich zu betrachten ist. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.