Rede Franz Weiss 04.03.2009 / Haushalt

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 04. März 2009

Punkt 1: Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

bei oberflächlicher Betrachtung des vorgelegten Haushaltsplanes 2009 könnten wir vorschnell zu der Überzeugung gelangen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise an der Verbandsgemeinde spurlos vorüber gegangen ist. Für das Haushaltsjahr 2009 kann dies sogar zutreffen, bedingt durch die guten Steuerkraftzahlen des Vorjahres steigen die Einnahmen noch um 3,4 %. Die Nettoneuverschuldung hält sich mit 1,1 Mio.€ in Grenzen, bedingt durch die Investitionen an der Bürgermeister-Raiffeisen-Schule in Weyerbusch.
Da aber gut geschulte und ausgebildete Kinder unsere Zukunft sind, sind Investitionen im Schulbereich sinnvoll und vertretbar, auch wenn dadurch die Schuldenlast leicht erhöht wird. Wichtig dabei ist, dass die Tilgung und damit der Schuldenabbau auch weiterhin nicht außer acht gelassen wird.

Welche finanziellen Auswirkungen die Finanz- und Wirtschaftskrise tatsächlich hervorrufen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Deshalb war es sinnvoll und richtig, die Prognosen für die folgenden Jahre zurückzuschrauben. Ob dies aber ausreichend ist bleibt abzuwarten.

Andererseits ist festzustellen, dass der Ergebnishaushalt in einzelnen Bereichen Mehraufwendungen in nicht unerheblicher Höhe beinhaltet, die von uns kaum beeinflusst werden, aber nur durch Mehreinnahmen gedeckt werden können. Zu nennen sind dabei die Personalkosten, die Aufwendungen für soziale Leistungen nach dem SGB II und XII und für Unterhaltungsmaßnahmen. Ansonsten erfolgten lediglich Anpassungen an die bisherige Entwicklung, Berücksichtigung der Preissteigerungen und der Beschlüsse der Gremien.

Trotzdem verbleibt für die Zukunft ein ungutes Gefühl. Wie werden sich die Steuereinnahmen entwickeln, was geschieht auf dem Arbeitsmarkt, mehr Arbeitslose führen automatisch zu Mehraufwendungen im Sozialbereich. Welche Aufwendungen und Investitionen sind erforderlich um den Rechtsanspruch für 2-jährige zur Aufnahme in Kindertagesstätten zu verwirklichen? Einige größere Investitionsmaßnahmen stehen noch vor der Tür. Deshalb könnte das angestrebte Ziel, ohne Nettoneuverschuldung auszukommen in weite Ferne rücken.
Denken wir zwei Jahre zurück. Da haben wir uns unterhalten, wie wir das sich damals abzeichnende strukturelle Haushaltsdefizit für die Zukunft ausgleichen wollten? Da standen auch Überlegungen zur Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage im Raume. Dieses Szenario sollten wir auf alle Fälle vermeiden.

Deshalb die Bitte an die Verwaltung, uns sofort zu informieren, wenn sich die angenommen Faktoren bzw. Einnahmen und Ausgaben drastisch verändern, auch wen das Ende der Legislaturperiode naht. Sofern Weichenstellungen notwendig wären, sollten wir diese auch einleiten.

Die FWG Fraktion stimmt der Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der VG Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2009 zu.

Noch einige Worte zum Konjunkturpaket II. Die FWG Fraktion findet es für richtig und sinnvoll, dass die Verbandsgemeinde einige Maßnahmen bei der Landesregierung angemeldet hat. Handelt es sich dabei doch um Maßnahmen, die in den nächsten Jahren so wie so auf uns zukommen würden, bzw. in den Haushaltsplan für die folgenden Planjahren bereits Eingang gefunden haben.

Diese Zustimmung könnte man auch als Widerspruch zu den vorher getroffenen Warnungen verstehen. Aber es ist dabei zu Bedenken, dass eine anerkannte Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpaktes II eine verbesserte Finanzierung erhalten könnte, als im Rahmen eines normalen Genehmigungsverfahrens. Des weiteren sind die Finanzierungskonditionen auf jeden Fall günstiger als bei einer normalen Kreditfinanzierung.
Wir sind uns aber bewusst, dass wir nichts geschenkt bekommen und dass wir unseren Finanzierungsanteil an das Land – wenn auch verspätet – zurückzahlen müssen.

Wenn wir also eine Maßnahme genehmigt bekommen, diese umsetzen, bedeutet dies, dass wir in den folgenden Haushaltsjahren ab 2011 die Rückzahlung des Finanzierungsanteils mit einplanen müssen.

Trotz alledem wäre es daher zu begrüßen, wenn eine der gemeldeten Maßnahmen mit den Konditionen, wie sie im Konjunkturpaket II festgelegt sind, genehmigt würde und kurzfristig auch durchgeführt werden könnte. Warten wir also die Beratungen auf Landesebene ab. Erst dann besteht weiterer Handlungsbedarf.

Rede Franz Weiss 03.06.2008 / Thema Kindertagesstätten

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 03. Juni 2008

Punkt 3: Festlegung der Betriebsformen der Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde für das Kindergartenjahr 2008/2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

bedingt durch die Eröffnung des neuen Kindergartens in Kircheib, die Nachfrage nach Plätzen für Zweijährige, die ab 1.08.2010 sogar einen Rechtsanspruch erlangen, war es notwendig und sinnvoll über die Be­triebsformen der nun 11 Kindertagesstätten nachzudenken.

Die Verwaltung hat sich sehr viel Gedanken gemacht und ein Konzept entwickelt, das in allen Gremien und mit vielen Fachleuten diskutiert wurde. Oberstes Ziel war dabei, die Erfüllung des Rechtsanspruches für alle Dreijährige. Dies ist gewährleistet. Als nächster Schritt wurde ver­sucht, möglichst allen Zweijährigen, die einen Platz begehren, die Auf­nahme zu ermöglichen.

Der Neubau des Kindergartens in Kircheib und der damit verbundene neue Zuschnitt der Einzugsbereiche in den Kindergärten Birnbach, Wey­erbusch und Mehren erweiterte die bisher beschränkten Variationsmög­lichkeiten. Aber auch die Berücksichtigung der demografischen Entwick­lung (Veränderung der Geburten in den einzelnen Orten) mit den Stichta­gen 1.8.2008, 1.1.2009 und 1.4.2009 lies eine genauere Beurteilung in
den einzelnen Kindergartenbereichen zu.

Die von der Verwaltung vorgelegte Aufstellung zeigt, dass in vielen Fällen eine deutliche Verbesserung des Angebotes eingetreten ist. In sechs von 11 Kindergärten kann eine kleine altersgemischte Gruppe gebildet wer­den. In Weyerbusch kann zusätzlich eine große altersgemischte Gruppe gebildet werden. In den restlichen 5 Kindergärten ist lediglich eine Auf­nahme von Zweijährigen im Rahmen der Geringfügigkeitsregelung mög­lich. Teilweise kann hier durch ausweichen in andere Kindergärten aber noch Abhilfe geschaffen werden.

Aber ganz klar ist, dass nur dann kleine altersgemischte Gruppen gebildet werden können, wenn dadurch nicht der Rechtsanspruch von Dreijähri­gen gefährdet wird.

Ingesamt zeigen die Zahlen, dass bis zum Rechtsanspruch der Zweijähri­gen ab 1.08.2010 sicherlich noch weitere Veränderungen unter Berück­sichtigung der demografischen Entwicklung vorgenommen werden müs­sen. Ein vielversprechender Anfang ist mit der nun festgelegten Struktur geschaffen worden.

Dies erfordert aber auch, dass zunächst strikt an den örtlichen Zuord­nungskriterien festgehalten wird. Ausnahmeregelungen könnten nur dann zugelassen werden, wenn die Grundstruktur nicht gefährdet wird und möglichst keine Präzedenzfälle geschaffen werden.

Der Neuzuschnitt der Einzugsbereiche für die Kindergärten Mehren, Birn­bach, Weyerbusch und des neuen Kindergartens Kircheib führt zwangsläufig zu Veränderungen für einzelne Kinder und deren Eltern. Aber auch der damit eingeleitete Wechsel in einigen Kindergartenleitun­gen führt zu Situationsveränderungen für die betroffenen Kinder. Dies war aber auch in der Vergangenheit mit jedem neuen Kindergarten der Fall.

Auch in der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen um Ein­zelfälle gegeben. Solche Einzelfälle sollten nach Möglichkeit einer Lö­sung zugeführt werden, vorausgesetzt, dass dies ohne Gefährdung der Gesamtstruktur möglich ist. Es kann aber nicht sein, dass solche Lösun­gen dazu führen, dass Kinder, die einen Platz begehren, nur deshalb nicht aufgenommen werden können, weil für Kinder, die einen Kindergar­tenplatz haben, Sonderlösungen im Rahmen der Zuordnung geschaffen werden.

Bemerkenswert ist die Aussage von Bürgermeister Höfer, die wenigen sich abzeichnenden Problemfälle selbst in die Hand zu nehmen, Gesprä­che mit allen Beteiligten zu führen und eine abschließende Entscheidung zu treffen. Eine lobenswerte Vorgehensweise. Er übernimmt die Ent­scheidung, trägt die Verantwortung und muss nachfolgend auch mit der Kritik, ob berechtigt oder unberechtigt leben. Aber wie haben Sie oft in der Vergangenheit bei ähnlichen Situationen zu mir gesagt, dies ist in der Besoldungsgruppe mit inbegriffen!!

Die FWG-Fraktion stimmt der Festlegung der Betriebsformen für die Kindergärten bzw. Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu.

Rede Franz Weiss 16.04.2008 / Haushalt

Sitzung Verbandsgemeinderat am 16. April 2008

Punkt 1: Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der VG Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2008

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

es ist gerade mal ein Jahr her, dass wir den ersten Haushaltsplan auf „doppischer Grundlage“ für das Haushaltsjahr 2007 beraten und beschlossen haben. Dabei blickten wir alle sehr positiv, wenn nicht sogar zum Teil euphorisch in die Zukunft. Der Konjunkturaufschwung, die verbesserte Lage am Arbeitsmarkt und die steuerpolitischen Veränderungen bzw. Steuermehreinnahmen ließen die „Drei-Punkte-Strategie“ des Bürgermeisters und der Verwaltung mit Schuldenabbau von 1-1,5 Mio. € jährlich, Investitionen von 3 Mio. € in den nächsten 3-4 Jahren und die Senkung der VG-Umlage um 2%-Punkte als mittelfristige Planung als durchaus machbar erscheinen.
Die FWG-Fraktion hat damals den Vorgaben zugestimmt, aber gleichzeitig gewarnt, die aktuelle Situation mit einigen positiven, aber einmaligen Effekten, nicht über zu bewerten und nicht überschwänglich werden lassen.

Dass sich die Basis rasch verändert, hat uns das Jahr 2007 gelehrt. Wie schnell eine ½ Million Mehrausgaben zu Stande kommt, haben wir alle auf der Seite22 des Haushaltsplanes nachvollziehen können. Keine unnötigen Ausgaben, aber doch zum Teil unvorhergesehen.

Zum anderen haben wir alle gemeinsam politische Entscheidungen getroffen, vor allem im Bereich der Investitionen, die wirtschaftlich sinnvoll, unter den heutigen Bedingungen finanzierbar und daher im Hinblick auf infrastrukturelle Verbesserungen auch zu vertreten sind. Aber – die finanziellen Belastungen müssen auch getragen und im Haushalt verkraftet werden.

Diese Aussage kann auch auf die mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2008 verbundenen Investitionsmaßnahmen und –entscheidungen übertragen werden. Die FWG -Fraktion ist auch heute bereit, die angedachten Investitionen mit einem Finanzbedarf von rd. 820 Tsd. € mitzutragen. Dies gilt besonders für den Abschluss der Finanzierung der Kindertagesstätte in Kircheib, die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Neitersen und die notwendigen Baumassnahmen an der Bürgermeister-Raiffeisen-Schule in Weyerbusch.
Trotzdem möchten wir beim letzten Punkt warnend den Finger heben, denn gerade bei diesem Projekt muss das Maß des Notwendigen – auch mit Blick auf die Zukunft, was Schulentwicklung, Kinderzahl und Wahlverhalten der Eltern betrifft – streng beachtet und immer wieder angepasst wird.

Über eine Umlagesenkung brauchen wir sicherlich in nächster Zeit nicht nachzudenken. Die Erhöhungen der Vergütungen im öffentlichen Dienst, die konjunkturellen Veränderungen, sowie die Kreisfinanzen lassen nichts Positives erwarten.

Unter diesen Voraussetzungen ist es verständlich, dass ein Schuldenabbau in den nächsten 3-4 Jahren nicht möglich sein wird. Viel mehr müssen alle Anstrengungen unternommen werden, dass die erforderlichen Investitionen (Schule in Weyerbusch und Großsporthalle in Altenkirchen) durchgeführt und finanziert werden können. Das Ziel, dies alles ohne Netto-Neuverschuldung zu erreichen ist hoch gesteckt. Auch die FWG-Fraktion ist bereit, evtl. notwendige unbequeme Entscheidungen mitzutragen, damit dieses Ziel nicht aus den Augen verloren wird.

Insgesamt betrachtet ist es ein Haushaltsplan, der sich in die Kontinuität der Vergangenheit einfügt und für die Zukunft eine Weiterentwicklung zulässt, ohne die Gesamtverschuldung außer Acht zu lassen. Wir dürfen keine Politik zu Lasten der nächsten Generationen betreiben.

Zum Abschluss möchte ich mich im Namen der Fraktion für die vielfältigen Informationen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Beratung recht herzlich beim Bürgermeister, beim Kämmerer und den Mitarbeitern der Verwaltung recht herzlich bedanken.

Die FWG-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zum Erlass der Nachtragshaushaltsatzung mit Haushaltsplan der VG Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2008 zu.

Rede Franz Weiss 04.07.2007
Landesentwicklungs-
programm

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 04. Juli 2007

Punkt 2: Stellungnahme der Verbandsgemeinde Altenkirchen zum Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Verwaltung hat in Abstimmung mit der gesondert eingerichteten Projektgruppe über das Landesentwicklungsprogramm IV beraten und zu den die Verbandsgemeinde Altenkirchen betreffenden wichtigen Punkten Stellung bezogen. Diese Stellungnahme wird von der FWG begrüßt und voll mitgetragen.

Trotzdem sei es erlaubt, einige generelle Anmerkungen zu machen:

Das Landesentwicklungsprogramm ist grundsätzlich ein Raumordnungsplan. Es erhebt aber auch den Anspruch, die Weichen dafür zu stellen, dass Regionen und Kommunen in personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet werden, dass sie die Zukunftsaufgaben, wie z.B. Erhalt und Sicherung der erreichten Lebens- und Wirtschaftsstandards, den Demografischen Wandel, und den Erhalt der Standards in den ländlichen Räumen, bewältigen können.

Wenn dies jedoch mit insgesamt 265 detailliert ausformulierten Zielen und Grundsätzen geschehen soll, dann muss man wohl eher von Planwirtschaft sprechen, die gerade in den unterschiedlichsten ländlichen Bereichen des Landes Rheinland-Pfalz, nie und nimmer funktionieren kann.

Wir hätten uns vielmehr örtlich angepasste und kreative Lösungen innerhalb eines vorgegebenen Grobrahmens gewünscht. Sollte es bei der derzeitigen Vielzahl von detaillierten Zielen und Grundsätzen bleiben, sind aufwendigen Zielabweichungsverfahren und langjährige Verfahren vorprogrammiert.

Dieses Raumordnungsprogramm provoziert geradezu Bürokratie. Dies, obwohl überall der Abbau von Bürokratie gefordert wird.

Hier sind die Verbände der Kommunen und die Politiker gefordert, diesem bürokratischen Monster die Zähne zu ziehen. Wir hier vor Ort, werden an dieser Tatsache nichts verbessern oder verändern – bei Inkrafttreten haben wir aber die Konsequenzen auszubaden.

Nun aber zu drei Punkten aus der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Altenkirchen:

1. Es kann doch nicht sein, dass nur noch in Verdichtungsräumen auf eine dynamische Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge möglich sein soll. Die VG Altenkirchen, überwiegend einer dörflichen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte zugewiesen, muss sich danach auf die Sicherung des Bestehenden beschränken. Schon ein altes Sprichwort sagt: „Stillstand ist Rückschritt!“. Die Forderung, Ziel 2 als Grundsatz mit entprechender Ergänzung der Entwicklungsfunktion zu formulieren, ist von größter Wichtigkeit für die zukünftige Entwicklung der VG und des Landkreises Altenkirchen. Dies gilt aber nicht nur für die VG Altenkirchen, vielmehr müsste sich hier die gesamte kommunale Familie zu Wehr setzen.

2. Die Forderung einer Ausweisung des gesamten rechtsrheinische Teils, etwa nördlich einer Linien Remagen/Bad Marienberg, als Entwicklungsbereich Westerwald/Sieg wird ausdrücklich unterstützt. Auch die angeführten Entwicklungsziele sind eindeutig nachvollziehbar. Es ist wahrhaftig nicht erkennbar, warum die Region Westerwald/Sieg bei einer vergleichbaren Situation der Region Eifel nachstehen soll. Hier sind die heimischen Abgeordneten jeder Colleur gefordert, diesem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Nur über die schlechten Verkehrsanbindungen zu jammern ist zu wenig, über diesen Weg könnten die ersten positiven Ansätze geschaffen werden.

3. Um die strukturellen Defizite des Landkreises zu beheben, sind auch Überlegungen im Hinblick auf die Ausweitung des Tourismus im Gange. Deshalb muss darauf gedrängt werden, dass im Kulturlandschaftsraum Westerwald nicht nur der „Hohe Westerwald“ und das „Kannebäckerland“ ausgewiesen werden, sondern auch der Bereich der mit dem Wirken von Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Verbindung gebracht werden kann. Eine Ausweisung unter dem Begriff „Raiffeisenland“ würde der Bedeutung des Gründers des weltweit verbreiteten Genossenschaftswesen gerecht und könnte für die weitere Verbreitung der Kulturlandschaft Westerwald nur von positiver Hilfe und Bedeutung sein.

4. Abschließend ist festzustellen, dass der vorgelegte Entwurf für ein neues Landesentwicklungsprogramm in seiner gegenwärtigen Fassung aus der Sicht vor allem des ländlichen Raumes keine Zustimmung finden kann. Diese Meinung scheint sich aber auch bei den Fraktionen des Landtages durchzusetzen, wie den Presseberichten in den letzten Tagen zu entnehmen ist. Es bleibt zu hoffen, dass der nördlichste Landkreis in Rheinland-Pfalz nicht zu den Verlieren im Landesentwicklungsprogramm IV gehört, sondern zu den Gewinnern. Nur dann wird es möglich sein, die massiven strukturellen Defizite im Landkreis Altenkirchen abzubauen und das Schlusslicht im Rahmen der nächsten Prognosstudie wieder zu verlassen.

Generell müsse es auch in Zukunft das Ziel der Landesregierung sein, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger im Land zu gewährleisten. Die ländlichen Teilräume dürfen nicht benachteiligt werden.
Deshalb schließt sich die FWG der Forderung des Landkreistages an, der die Landesregierung auffordert, durch eine Verschlankung des LEP IV dafür Sorge zu tragen, dass dieses als Orientierungsrahmen dient und nicht als einseitige Handlungsanweisung von oben an den kommunalen Bereich zu betrachten ist. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.