Haushaltsrede Franz Weiss 1.12.2010

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 01. Dezember 2010

Punkt 1) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der VG Altenkirchen für die Haushaltsjahre 2011/2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

unter den gegebenen Umständen könnte man es sich als Ratsmitglied sehr einfach machen: die Verwaltung hat nach bestem Wissen und Gewissen einen Doppelhaushaltsplan vorgelegt, der unter Verwendung der Rücklagen finanziell tragbar gestalten wurde. Wir wissen es nicht besser und unser Gewissen können wir mit Artikel 2 und 3 des Kölschen Grundgesetzes beruhigen. Die da lauten: Habe keine Angst vor der Zukunft – Et kütt wie et kütt bzw. Lerne aus der Vergangenheit – Et hätt noch immer jot jejange.

Aber ernsthaft, dies wäre doch etwas zu einfach. Deshalb einige Anmerkungen zum vorgelegten Haushaltsplan:

Erstmals befinden wir in der neuen Haushaltssysthematik über einen Doppelhaushalt und zwar für die Jahre 2011/2012. Und dies zu einem Zeitpunkt, wo die Ausgangslage nicht gerade als optimal bezeichnet werden kann.
Der bereits im Vorjahr prognostizierte Rückgang der Finanzkraft wird an Hand der vorliegenden Steuerkraftzahlen auch tatsächlich eintreten, und dies sogar noch kräftiger als erwartet, nämlich ein Rückgang von 7,22 % oder rd. 1,2 Mill. €. Es verbleibt aber die Hoffnung, dass das 4. Quartal 2011 besser ausfällt als z.Zt. absehbar und damit sich 2012 positiv niederschlagen würde.

In der Finanzkraftberechnung für das Haushaltsjahr 2011 wurden geplanten Änderungen der Nivellierungssätze bereits berücksichtigt, ebenso die Senkung des „Schwellenwertes“ zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen A an die Ortsgemeinden. Ob dies die letzte Verschlimmbesserung ist, kann bezweifelt werden. Der vorgesehene Entschuldungsfond wird zumindest einen Teil der erwarteten Einnahmesteigerungen wegnehmen und damit die geplante und erwartete Durststrecke verlängern. Einziges Trostpflaster ist, dass die Abschöpfungen nach unten hin begrenzt sind.

Weiteres Ungemach droht von der negativen Finanzentwicklung des Landkreises. Bei einer drohenden Finanzlücke von 6 Mio. €, ist eine Kreisumlagenerhöhung unausweichlich. Fragt sich nur, in welcher Höhe? Verkauf von Aktien, Streckung der notwendigen Umlageerhöhungen sind mögliche Varianten, aber keine adäquate Lösung, es sei denn, man praktiziert weiter das Prinzip Hoffnung.

Das Gebot der Stunde heißt daher – sparen.

Diese Ausgangsbasis hat die Verwaltung veranlasst, die Erträge und Aufwendungen für die Folgejahre an den voraussichtlichen Ergebnissen des Haushaltsjahres 2010 zu orientieren, also an den bisherigen Entwicklungen, den erkennbaren Veränderungen bzw. Preissteigerungen unter Berücksichtigung der erfolgten Ratsbeschlüsse. Die wesentlichen Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen konzentrieren sich auf wenige Bereiche.

Zum einen sind es die Veränderungen bei den Personalkosten, vor allem ab dem Jahre 2012, bedingt im Bereich des Personals für die Kindergärten, durch Tarifsteigerungen und Veränderungen bzw. durch die Eröffnung des geplanten 12. Kindergartens sowie die Ausweitung für die unter Dreijährigen. Die Aufwendungen in der sozialen Sicherung steigen ebenfalls von Jahr zu Jahr.

Gerade dieser Ausgabenkomplex könnte kommunal relevant verbessert werden, wenn der Bund diese Kosten tragen würde, weil er systemgerecht dafür auch zuständig ist. Gleichzeitig würde dies bedeuten, das die Kommunen sofort, sowie sach- und zielgerecht entlastet würden. Wenn dies aus finanziellen Zwängen auch in mehreren Schritten erfolgen müsste, würden wir dies trotzdem als ersten Schritt in eine gerechtere Finanzausstattung der Kommunen betrachten. Damit könnte ein Ende der Finanzverschiebungen vom Bund über das Land auf die Kommunen eingeleitet werden.

Im Bereich der Investitionen gibt es ebenfalls einige wenige Schwerpunkte: Einer davon ist der Neubau der 12. Kindertageseinrichtung. Dazu gehört auch der Bau von Regenwassereinrichtungen in der VG und die Beschaffung von notwendigen Fahrzeugen, Geräten und Maschinen für den Bauhof. Ein Blick auf die Folgejahre zeigt, dass damit der Investitionsboom vorläufig ein Ende hat. Wir können nur froh sein, dass wir geplante Zukunftsprojekte bereits im Vorgriff über das Konjunkturpaket II abwickeln konnten.

Andererseits gibt uns diese Situation die Möglichkeit, nach der notwendigen Kreditaufnahme von rd. 1,3 Mio. € in 2011 – 12. KiGa – , bis zum Jahre 2014 Schuldenabbau zu betreiben.

Ein ungutes Gefühl verbleibt trotzdem. Werden die auf den heutigen Erkenntnissen geplanten Veränderungen auch tatsächlich so eintreten?

Was geschieht 2011 auf dem Arbeitsmarkt nach Auslaufen der Investitionen durch das Konjunkturpaket II? Mehr Arbeitslose führen automatisch zu Mehraufwendungen im Sozialbereich. Welche Lastenverschiebungen plant der Bund doch noch? Welche Regelungen erwarten uns noch bezüglich der Neugestaltung der Finanzströme zwischen Bund und Land, sowie beim Finanzausgleich und dem Entschuldungsfond auf Landesebene. Also Fragen über Fragen, worauf wir heute noch keine Antworten haben.

Die FWG Fraktion stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Altenkirchen für die Haushaltsjahre 2011/2012 zu.

Wir bedanken uns bei Ihnen Herr Bürgermeister Höfer und bei ihren Mitarbeitern, allen voran Herrn Wendel für die umfangreiche und gezielte Information auf unsere Fragen im Zusammenhang mit den Zahlen und Ergebnissen des Haushaltsplanes.
Vielen Dank.