Rede Franz Weiss 20.10.2010 / Haushalt

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 20. Oktober 2010

Punkte 2.1 bis 5 Feststellung der Jahresabschlüsse, der Lageberichte und des Nachtragswirtschaftsplanes der Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2009/2010, Einführung eines wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser und Verwaltungsrechtsstreit „räumliche Erweiterung“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ludwig & Reuter GmbH, Trier hat in ihren umfangreichen Berichten zur Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte eine systematische Zusammenstellung der Problematik und der Aufgabenstellung der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen im Hinblick auf die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung erstellt. Zusammen mit den Lageberichten des Werkleiters ist dies ein aufschlussreiches Werk als Grundlage für uns Ratsmitglieder. Dafür vorab ein herzliches Dankeschön an den Wirtschaftsprüfer und den Werkleiter.

Zu den Jahresabschlüssen ist festzustellen, dass auch das Geschäftsjahr 2009 unspektakulär und ohne große belastende Ausreißer abgelaufen ist. Trotzdem zeigt sich, dass in den kommenden Jahren stetig ein Augenmerk auf die sich anbahnenden Veränderungen (notwendige Investitionen, Preissteigerungen, rückläufiger Wasserverbrauch, dadurch rückläufige Umsatzerlöse usw.) zu werfen ist um Rückschlüsse auf evtl. notwendige Gebührenanpassungen zu ziehen.

Als erste Konsequenz wurde bereits zum 1.1.2010 eine Anhebung des wiederkehrenden Beitrages um 0.01 € je m² pro Geschossfläche vorgenommen. In wie weit dies ausreichend war, wird sich nach Vorlage des Jahresabschlusses 2010 zeigen.

Aus dem Lagebericht der Verbandsgemeindewerke –Wasserversorgung- ist ersichtlich, dass eine der wichtigsten Aufgaben in der Wasserversorgung darin liegt, das weiträumige Wasserleitungsnetz (232 km) ständig auf Leckverluste zu untersuchen. Im Jahre 2009 lagen die Leckverluste leicht über dem Bundesdurchschnitt. Bilanzverlusten sollten künftig ausgeglichenen Jahresergebnisse folgen.

Aus dem Lagebericht –Abwasserbeseitigung- ist ersichtlich, dass die Abarbeitung der Erneuerungsmaßnahmen nur über Eigenmittel, aber hauptsächlich über Kreditmarktmittel erfolgen muss. Die Balance zwischen Abbau des Liquiditätsüberschusses und evtl. Gebührenanhebungen muss zusätzlich mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der jeweiligen Haushaltslage in Einklang gebracht werden. Keine leichte Aufgabe für die Werke und die Entscheidungsgremien.

Der Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung ist insofern unspektakulär, weil hiermit lediglich die vorliegenden Ausschreibungsergebnisse und Beschlüsse des Werksausschusses des laufenden Geschäftsjahres in den Vermögens- und Investitionsplänen „Wasser“ und „Abwasser“ umgesetzt werden.

In der Verbandsgemeinderatssitzung am 15.12.2009 hatte unser Fraktionsvorsitzender Franz Weiss die Leitung der Verbandsgemeindewerke gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, auch im Bereich Abwasserbeseitigung einen wiederkehrenden Beitrag einzuführen, wie dies bereits bei anderen Verbandsgemeindewerken der Fall ist.

Heute liegt uns nun ein Beschlussvorschlag in dieser Angelegenheit vor. Die FWG ist der Auffassung, dass es Sinn macht, bei steigenden Fixkosten und gleichzeitig rückläufiger Schmutzwassermenge, diesen Schritt zu tun. Wir sind der Überzeugung, dass durch die Einführung eines wiederkehrenden Beitrages, die Lasten gerechter auf Mieter und Grundstücksbesitzer verteilt werden. Der Einstieg mit 50 % der Fixkosten ist insofern zu befürworten, da dadurch bei den Grundstücksbesitzern überwiegend Kostenneutralität erreicht, bei den Mietern eine Kostensenkung und nur bei wenigen Großgrundstücken die Kosten ansteigen, insgesamt aber nur eine Umverteilung vorgenommen wird.

Die Verwaltung, die Werke und wir Ratsmitglieder sind nach Änderung des KAG davon ausgegangen, dass die Erstausstattung in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung mit dem 31.12.2006 abgeschlossen wäre und wir es künftig nur noch mit räumlichen Erweiterungen zu tun haben. Das Verwaltungsgericht Koblenz war da etwas anderer Meinung. Es hat nicht grundsätzlich die Verfahrensweise bei der räumlichen Erweiterung beanstandet bzw. überhaupt geprüft, sondern lediglich die Stichtagsanwendung anders ausgelegt. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind umzusetzen und zu finanzieren.
Abschließend möchte sich die FWG Fraktion bei Herrn Wolf und seinen Mitarbeitern recht herzlich bedanken, für die offene und bereitwillige Information und Zusammenarbeit, sowie für die geleistete Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank.