Aktuelle Rede von Franz Weiss im Verbandsgemeinderat vom 17.06.2015
Gebühren- und Beitragsentwicklung der laufenden Entgelte bis 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
die wichtigste Botschaft zuerst: Die FWG-Fraktion stimmt den Eckpunkten zur möglichen Entwicklung der Gebühren- und Beitragssätze der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwassereinrichtung bis 2023 zu.
In einer Sitzung des Vorstandes und der Mandatsträger hat die FWG lang und ausführlich die Vorschläge und Empfehlungen des Wirtschaftsprüfungsbüro Ludwig & Diener zu den notwendigen Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigungseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Altenkirchen bis 2023 diskutiert. Werkleiter Jürgen Kolb gab weitere Detailinformationen, die zur Versachlichung der unterschiedlichen Auffassungen beitrugen. Dafür herzlichen Dank im Namen der Fraktion.
In der Grundsatzdiskussion wurde schnell klar, dass weitere Investitionen notwendig sind, dass mit der Ressource Wasser weiterhin sparsam umgegangen werden sollte, die demographische Entwicklung dazu führen wird, dass immer weniger Personen die notwendigen Betriebskosten tragen müssen und dass größere Zuschussgewährungen des Landes nicht mehr zu erwarten sind. Eine weitere Forderung ist, den Schuldenabbau einzuleiten und nicht diesen allein den nächsten Generationen zu überlassen.
Daraus ergeben sich selbstverständlich Vorgaben für die Gebühren- und Beitragsentwicklung der Zukunft. Aus unserer Sicht ist es richtig, langfristig zu planen und Umsetzungsszenarien zu entwickeln. Ein Zeitraum von zwei Legislaturperioden scheint aus unserer Sicht durchaus angebracht.
Die Planung der Kosten wurde nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, wie uns Werkleiter Jürgen Kolb versicherte. Überraschungen sind in einem Zeitraum von 10 Jahren aber immer möglich. Dabei wurde eine Kategorisierung der Investitionen nach
1. Zwingend zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig;
2. Zwingend mit der Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung
3. Und wünschenswert
vorgenommen. Diese Vorgehensweise lässt selbstverständlich einen gewissen Spielraum zu, der auch Einfluss auf die Gebühren- und Beitragsgestaltung zulässt.
Bei der Betrachtung der einzelnen Szenarien, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgestellt wurden, war schnell klar, dass nur die Strategie mit dem Szenario Basis Mitte (das Entgeltaufkommen soll sich zwischen dem Entgeltbedarf I und Entgeltbedarf II bewegen) evtl. zu einem Schuldenabbau in dem Planungszeitraum führen kann. Was wir ja grundsätzlich anstreben wollen.
Zu viel mehr Diskussion führte die Frage, wie sich die wiederkehrenden Beiträge und die verbrauchsabhängigen Gebühren entwickeln sollen und dies auch im Verhältnis zueinander. Die Meinungen unter uns waren geteilt. Es gibt für jede Variante Für und Wider. Letztlich überzeugend war, dass die von einer festen und feststehenden Bezugsgröße (Grundstück- bzw. Geschossfläche) abhängenden wiederkehrenden Beiträge kalkulierbarer sind als die verbrauchsabhängigen Gebühren.
In der Diskussion kam immer wieder das Argument bezüglich einer sozialen Komponente für Härtefälle. Es gab aber keinen brauchbaren Vorschlag, wie so eine soziale Komponente aussehen könnte, die auch praktikabel und gerecht gestaltet werden kann.
Deshalb waren wir am Ende der Diskussion der Auffassung, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zuzustimmen. Trotzdem hätten wir die Ein oder Andere Bitte an die Werkleitung bzw. Verwaltung.
Grundlage für die weiteren Beratungen und Beschlüsse in den kommenden Jahren sind die gesamten Investitionen gemäß Planung (Basisszenario) wie vom Wirtschaftsprüfer in der Werksausschusssitzung vom 24.02.2015 vorgelegt. Deshalb sollten
a) Abweichungen und deren Auswirkungen daher grundsätzlich dem Werksausschuss vor der Beratung von Gebühren- und Beitragsveränderungen bekanntgegeben werden.
b) Bei der Beratung der notwendigen Beitrags- und Gebührenveränderungen sollte auch die Kategorisierung der Investitionen (Variablen) immer mit überdacht werden.
c) Wenn notwendig, sollten Beitrags- und Gebührenveränderungen jeweils sofort (zum nächsten Haushaltsjahr) vorgenommen werden, damit vor allem die Belastungserhöhungen so gering wie möglich gehalten werden können.