Rede Franz Weiss 04.03.2009 / Haushalt
Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 04. März 2009
Punkt 1: Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2009
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
bei oberflächlicher Betrachtung des vorgelegten Haushaltsplanes 2009 könnten wir vorschnell zu der Überzeugung gelangen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise an der Verbandsgemeinde spurlos vorüber gegangen ist. Für das Haushaltsjahr 2009 kann dies sogar zutreffen, bedingt durch die guten Steuerkraftzahlen des Vorjahres steigen die Einnahmen noch um 3,4 %. Die Nettoneuverschuldung hält sich mit 1,1 Mio.€ in Grenzen, bedingt durch die Investitionen an der Bürgermeister-Raiffeisen-Schule in Weyerbusch.
Da aber gut geschulte und ausgebildete Kinder unsere Zukunft sind, sind Investitionen im Schulbereich sinnvoll und vertretbar, auch wenn dadurch die Schuldenlast leicht erhöht wird. Wichtig dabei ist, dass die Tilgung und damit der Schuldenabbau auch weiterhin nicht außer acht gelassen wird.
Welche finanziellen Auswirkungen die Finanz- und Wirtschaftskrise tatsächlich hervorrufen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Deshalb war es sinnvoll und richtig, die Prognosen für die folgenden Jahre zurückzuschrauben. Ob dies aber ausreichend ist bleibt abzuwarten.
Andererseits ist festzustellen, dass der Ergebnishaushalt in einzelnen Bereichen Mehraufwendungen in nicht unerheblicher Höhe beinhaltet, die von uns kaum beeinflusst werden, aber nur durch Mehreinnahmen gedeckt werden können. Zu nennen sind dabei die Personalkosten, die Aufwendungen für soziale Leistungen nach dem SGB II und XII und für Unterhaltungsmaßnahmen. Ansonsten erfolgten lediglich Anpassungen an die bisherige Entwicklung, Berücksichtigung der Preissteigerungen und der Beschlüsse der Gremien.
Trotzdem verbleibt für die Zukunft ein ungutes Gefühl. Wie werden sich die Steuereinnahmen entwickeln, was geschieht auf dem Arbeitsmarkt, mehr Arbeitslose führen automatisch zu Mehraufwendungen im Sozialbereich. Welche Aufwendungen und Investitionen sind erforderlich um den Rechtsanspruch für 2-jährige zur Aufnahme in Kindertagesstätten zu verwirklichen? Einige größere Investitionsmaßnahmen stehen noch vor der Tür. Deshalb könnte das angestrebte Ziel, ohne Nettoneuverschuldung auszukommen in weite Ferne rücken.
Denken wir zwei Jahre zurück. Da haben wir uns unterhalten, wie wir das sich damals abzeichnende strukturelle Haushaltsdefizit für die Zukunft ausgleichen wollten? Da standen auch Überlegungen zur Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage im Raume. Dieses Szenario sollten wir auf alle Fälle vermeiden.
Deshalb die Bitte an die Verwaltung, uns sofort zu informieren, wenn sich die angenommen Faktoren bzw. Einnahmen und Ausgaben drastisch verändern, auch wen das Ende der Legislaturperiode naht. Sofern Weichenstellungen notwendig wären, sollten wir diese auch einleiten.
Die FWG Fraktion stimmt der Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der VG Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2009 zu.
Noch einige Worte zum Konjunkturpaket II. Die FWG Fraktion findet es für richtig und sinnvoll, dass die Verbandsgemeinde einige Maßnahmen bei der Landesregierung angemeldet hat. Handelt es sich dabei doch um Maßnahmen, die in den nächsten Jahren so wie so auf uns zukommen würden, bzw. in den Haushaltsplan für die folgenden Planjahren bereits Eingang gefunden haben.
Diese Zustimmung könnte man auch als Widerspruch zu den vorher getroffenen Warnungen verstehen. Aber es ist dabei zu Bedenken, dass eine anerkannte Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpaktes II eine verbesserte Finanzierung erhalten könnte, als im Rahmen eines normalen Genehmigungsverfahrens. Des weiteren sind die Finanzierungskonditionen auf jeden Fall günstiger als bei einer normalen Kreditfinanzierung.
Wir sind uns aber bewusst, dass wir nichts geschenkt bekommen und dass wir unseren Finanzierungsanteil an das Land – wenn auch verspätet – zurückzahlen müssen.
Wenn wir also eine Maßnahme genehmigt bekommen, diese umsetzen, bedeutet dies, dass wir in den folgenden Haushaltsjahren ab 2011 die Rückzahlung des Finanzierungsanteils mit einplanen müssen.
Trotz alledem wäre es daher zu begrüßen, wenn eine der gemeldeten Maßnahmen mit den Konditionen, wie sie im Konjunkturpaket II festgelegt sind, genehmigt würde und kurzfristig auch durchgeführt werden könnte. Warten wir also die Beratungen auf Landesebene ab. Erst dann besteht weiterer Handlungsbedarf.