Rede Franz Weiss 29.11.2006 / Kita Kircheib

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 29. November 2006

Punkt 4: Bau eines 11. kommunalen Kindergartens in Kircheib

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ein Blick auf die Vorgaben des Kindergartenbedarfsplanes der Verbandsgemeinde Altenkirchen – Stand 01.08.2006 – im Vergleich zu den tatsächlichen Entwicklungen in den Kindergärten in Birnbach, Mehren und Weyerbusch zeigt, dass grundsätzlich ein Erweiterungsbedarf besteht. Sieht man sich die Kinderzahlen im Kindergarten Mehren näher an, so kommt man zu dem Entschluss, dass die Einrichtung eines neuen Kindergartens in Kircheib und damit verbunden eine Neuzuordnung innerhalb der dann vier Kindergarten eine sinnvolle und für die betroffenen Kinder und Eltern eine bedarfsgerechte und zweckmäßige Lösung darstellt.

Nach langem suchen, hat die Ortsgemeinde Kircheib ein geeignetes Baugrundstück erworben. Die Kreisverwaltung hat auf Grund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses dem Bau eines Zweigruppenkindergartens bereits zugestimmt. In der letzten Sitzung des Kindergartenausschusses wurde der Planentwurf vorgestellt und fand die ungeteilte Zustimmung. Dabei wurde auch erläutert, dass damit nicht nur den Anforderungen im jetzigen Zeitpunkt nachgekommen wird, sondern, dass auch den Veränderungen durch das Tagesbetreuungsgesetz – Aufnahme von zweijährigen Kindern – dann ebenfalls entsprochen werden kann.

Die voraussichtlichen Kosten konnten derzeit nur grob angegeben werden, da die Detailplanungen und Kostenermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die FWG bittet die Verwaltung, darauf zu achten, dass die Kosten gegenüber den bisherigen Kindergartenbaumassnahmen nicht aus dem Rahmen fallen, da die Zuschüsse von Land und Kreis bekanntlich ja begrenzt sind und somit die darüber hinaus gehenden Kosten von der Verbandsgemeinde zu tragen sind. Des weiteren ist zu bedenken, dass auch die Vorfinanzierung von der Verbandsgemeinde zu tragen ist, da die Zuschussgeber ihre Zahlungen mindestens auf drei Jahre strecken.

Die FWG Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zum Bau eines kommunalen Kindergartens in Kircheib zu.
Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 29. November 2006

Punkte 6 – 12 Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ab dem Jahre 2007 beginnt für die Verbandsgemeindewerke eine neue Ära. Im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung ist nach jahrzehntelanger Verlegung von Leitungen und Errichtung von zentralen Anlagen sowie die Verlegung von Kanalleitungen und Errichtung von Kläranlagen die erstmalige Herstellung im Bereich der Verbandsgemeinde abgeschlossen. Für diese Herstellung wurden von den Eigentümern der bevorteilten Grundstücke verbandsgemeindeweit einheitliche einmalige Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben.
Ab 2007 beginnen nun die Veränderungen des Kommunalabgabengesetzes und die dazu ergangene Rechtsprechung zu greifen. Für die nach der erstmaligen Herstellung erfolgenden Ausbaumaßnahmen, sprich räumliche Erweiterung, im wesentlichen also neue Baugebiete und Grundstücke, für deren Erschließung die Verlegung einer Hauptleitung erforderlich ist, sind gesonderte einmalige Beitragssätze festzulegen. Die Anpassung der Satzungen wird aus diesen erforderlich.

In der Sitzung des Werksausschusses, bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung, in der Presse und auch heute wurden die Veränderungen, die Rechts- und Rechengrundlagen umfassend dargestellt. Trotzdem wird es nötig sein, die Veränderungen den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Baugebietserweiterungen darzustellen. Vor allem die auftretenden Beitragsunterschiede werden für Diskussionsstoff sorgen. Deshalb sind den Bürgerinnen und Bürgern die Veränderungsfaktoren:
Wegfall der Landeszuschüsse bzw. Darlehen, die jährliche Neuberechnung der einmaligen Beiträge für die geplanten Baugebietserweiterungen innerhalb der Verbandsgemeinde und die Festlegung der beitragspflichtigen Geschossfläche im Bebauungsplan darzustellen.
Die vorgelegte Beispielberechnung für ein 650 m² Grundstück ist dafür eine gute Erläuterungsgrundlage.

Andererseits haben es die Ortsgemeinderäte künftig in der Hand, zumindest an einer dieser drei Stellschrauben selbst mit zu drehen, und zwar, durch die Festlegung der beitragspflichtigen Geschossfläche im Bebauungsplan.

Zusammengefasst ist jedoch festzustellen, dass ein durchschnittlicher m²-Preis von 12 € für die komplette Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Rahmen eines Bauvorhabens, diesen dadurch nicht kalkulierbar und finanzierbar werden lässt. Im Gegenteil – eine Investition auf Dauer.

Im Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2007 ist die erfreulichste Tatsache, dass das Wassergeld unverändert bleibt, besonders hervorzuheben. Die übrigen geringfügigen Veränderungen sind Anpassungen, die durch Energiepreissteigerungen, Erwirtschaftung der Abschreibungen und die notwendigen Unterhaltungskosten verursacht sind und auf einer Neuberechnung gegenüber 2002 beruhen.

Zum Abschluss noch ein Blick zurück auf das Wirtschaftsjahr 2005. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach und Partner hat sowohl für den Betriebszweig Wasserversorgung als auch den Betriebszweig Abwasserbeseitigung der Werkleitung bestätigt, dass die Darlegungen über Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebes zutreffend dargestellt und die Chancen und Risiken zukunftsweisend beurteilt wurden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Die FWG Fraktion möchte sich daher beim Werkleiter, Herrn Wolf, aber auch bei allen Mitarbeitern recht herzlich für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit in den Gremien recht herzlich bedanken. Gleichzeitig möchte ich den Dank auch auf die Verwaltung und all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdehnen.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen Herr Bürgermeister Höfer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und Ihnen liebe Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder sowie den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern ebenfalls für die gute und kollegiale Zusammenarbeit danken. Gleichzeitig wünschen wir Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen gesunden Jahresanfang und viel Glück und Erfolg in 2007.

Die FWG Fraktion stimmt den Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 12 jeweils zu.