Schmidt bleibt der Chef

Schmidt bleibt der Chef

Kommunalpolitik FWG Altenkirchen wählt Vorstand

M Altenkirchen. Claus Thomas Schmidt bleibt an der Spitze der FWG Altenkirchen. Der 43-Jährige wurde in der Mitgliederversammlung einstimmig wiedergewählt. Schmidt verdeutlichte, dass man bereits in der Vergangenheit viele Impulse in der Stadt und der Verbandsgemeinde setzen konnte. „Wir sind nahe bei den Menschen, wir wollen keine Politiker sein, sondern den Bürgern dienen“, sagte Schmidt. Aktionen, Bürgerforen, und Besichtigungen gehörten zu den Aktivitäten der FWG. Gewerbegebiete, Bauplatz- und Verkehrssituationen seien immer wieder Themen. Die Fraktion im Stadt- und Verbandsgemeinderat leiste gute Arbeit. Schmidt bekräftigte, dass die Teamarbeit im Vorstand in bewährter Weise fortgeführt werde.

Mit klaren Ergebnissen wurden die weiteren Vorstandsmitglieder gewählt: Andrea Ackermann, Raimund Seifen und Jürgen Kugelmeier fungieren als Stellvertreter, Volker John bleibt Geschäftsführer, und Sascha Schwarzbach kümmert sich um die Finanzen. Beisitzer ist Jesko Wentzien.

Nach lebhafter Diskussion zu aktuellen Themen definierte die FWG ihre Ziele: für ein besseres Altenkirchen zu arbeiten und für neue Mehrheiten bei der Kommunalwahl im Mai 2014 zu sorgen. Deshalb sucht sie interessierte Menschen, die gestalten wollen, ohne Parteimitglied zu sein. Schmidt sagte: „Über die neue Internetseite kann man kontakt mit dem Vorstand aufnehmen oder sich zu Themen äußern, die einem am Herzen liegen.“

Haushaltsrede Franz Weiss 1.12.2010

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 01. Dezember 2010

Punkt 1) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der VG Altenkirchen für die Haushaltsjahre 2011/2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

unter den gegebenen Umständen könnte man es sich als Ratsmitglied sehr einfach machen: die Verwaltung hat nach bestem Wissen und Gewissen einen Doppelhaushaltsplan vorgelegt, der unter Verwendung der Rücklagen finanziell tragbar gestalten wurde. Wir wissen es nicht besser und unser Gewissen können wir mit Artikel 2 und 3 des Kölschen Grundgesetzes beruhigen. Die da lauten: Habe keine Angst vor der Zukunft – Et kütt wie et kütt bzw. Lerne aus der Vergangenheit – Et hätt noch immer jot jejange.

Aber ernsthaft, dies wäre doch etwas zu einfach. Deshalb einige Anmerkungen zum vorgelegten Haushaltsplan:

Erstmals befinden wir in der neuen Haushaltssysthematik über einen Doppelhaushalt und zwar für die Jahre 2011/2012. Und dies zu einem Zeitpunkt, wo die Ausgangslage nicht gerade als optimal bezeichnet werden kann.
Der bereits im Vorjahr prognostizierte Rückgang der Finanzkraft wird an Hand der vorliegenden Steuerkraftzahlen auch tatsächlich eintreten, und dies sogar noch kräftiger als erwartet, nämlich ein Rückgang von 7,22 % oder rd. 1,2 Mill. €. Es verbleibt aber die Hoffnung, dass das 4. Quartal 2011 besser ausfällt als z.Zt. absehbar und damit sich 2012 positiv niederschlagen würde.

In der Finanzkraftberechnung für das Haushaltsjahr 2011 wurden geplanten Änderungen der Nivellierungssätze bereits berücksichtigt, ebenso die Senkung des „Schwellenwertes“ zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen A an die Ortsgemeinden. Ob dies die letzte Verschlimmbesserung ist, kann bezweifelt werden. Der vorgesehene Entschuldungsfond wird zumindest einen Teil der erwarteten Einnahmesteigerungen wegnehmen und damit die geplante und erwartete Durststrecke verlängern. Einziges Trostpflaster ist, dass die Abschöpfungen nach unten hin begrenzt sind.

Weiteres Ungemach droht von der negativen Finanzentwicklung des Landkreises. Bei einer drohenden Finanzlücke von 6 Mio. €, ist eine Kreisumlagenerhöhung unausweichlich. Fragt sich nur, in welcher Höhe? Verkauf von Aktien, Streckung der notwendigen Umlageerhöhungen sind mögliche Varianten, aber keine adäquate Lösung, es sei denn, man praktiziert weiter das Prinzip Hoffnung.

Das Gebot der Stunde heißt daher – sparen.

Diese Ausgangsbasis hat die Verwaltung veranlasst, die Erträge und Aufwendungen für die Folgejahre an den voraussichtlichen Ergebnissen des Haushaltsjahres 2010 zu orientieren, also an den bisherigen Entwicklungen, den erkennbaren Veränderungen bzw. Preissteigerungen unter Berücksichtigung der erfolgten Ratsbeschlüsse. Die wesentlichen Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen konzentrieren sich auf wenige Bereiche.

Zum einen sind es die Veränderungen bei den Personalkosten, vor allem ab dem Jahre 2012, bedingt im Bereich des Personals für die Kindergärten, durch Tarifsteigerungen und Veränderungen bzw. durch die Eröffnung des geplanten 12. Kindergartens sowie die Ausweitung für die unter Dreijährigen. Die Aufwendungen in der sozialen Sicherung steigen ebenfalls von Jahr zu Jahr.

Gerade dieser Ausgabenkomplex könnte kommunal relevant verbessert werden, wenn der Bund diese Kosten tragen würde, weil er systemgerecht dafür auch zuständig ist. Gleichzeitig würde dies bedeuten, das die Kommunen sofort, sowie sach- und zielgerecht entlastet würden. Wenn dies aus finanziellen Zwängen auch in mehreren Schritten erfolgen müsste, würden wir dies trotzdem als ersten Schritt in eine gerechtere Finanzausstattung der Kommunen betrachten. Damit könnte ein Ende der Finanzverschiebungen vom Bund über das Land auf die Kommunen eingeleitet werden.

Im Bereich der Investitionen gibt es ebenfalls einige wenige Schwerpunkte: Einer davon ist der Neubau der 12. Kindertageseinrichtung. Dazu gehört auch der Bau von Regenwassereinrichtungen in der VG und die Beschaffung von notwendigen Fahrzeugen, Geräten und Maschinen für den Bauhof. Ein Blick auf die Folgejahre zeigt, dass damit der Investitionsboom vorläufig ein Ende hat. Wir können nur froh sein, dass wir geplante Zukunftsprojekte bereits im Vorgriff über das Konjunkturpaket II abwickeln konnten.

Andererseits gibt uns diese Situation die Möglichkeit, nach der notwendigen Kreditaufnahme von rd. 1,3 Mio. € in 2011 – 12. KiGa – , bis zum Jahre 2014 Schuldenabbau zu betreiben.

Ein ungutes Gefühl verbleibt trotzdem. Werden die auf den heutigen Erkenntnissen geplanten Veränderungen auch tatsächlich so eintreten?

Was geschieht 2011 auf dem Arbeitsmarkt nach Auslaufen der Investitionen durch das Konjunkturpaket II? Mehr Arbeitslose führen automatisch zu Mehraufwendungen im Sozialbereich. Welche Lastenverschiebungen plant der Bund doch noch? Welche Regelungen erwarten uns noch bezüglich der Neugestaltung der Finanzströme zwischen Bund und Land, sowie beim Finanzausgleich und dem Entschuldungsfond auf Landesebene. Also Fragen über Fragen, worauf wir heute noch keine Antworten haben.

Die FWG Fraktion stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Altenkirchen für die Haushaltsjahre 2011/2012 zu.

Wir bedanken uns bei Ihnen Herr Bürgermeister Höfer und bei ihren Mitarbeitern, allen voran Herrn Wendel für die umfangreiche und gezielte Information auf unsere Fragen im Zusammenhang mit den Zahlen und Ergebnissen des Haushaltsplanes.
Vielen Dank.

Rede Franz Weiss 20.10.2010 / Haushalt

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 20. Oktober 2010

Punkte 2.1 bis 5 Feststellung der Jahresabschlüsse, der Lageberichte und des Nachtragswirtschaftsplanes der Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2009/2010, Einführung eines wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser und Verwaltungsrechtsstreit „räumliche Erweiterung“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ludwig & Reuter GmbH, Trier hat in ihren umfangreichen Berichten zur Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte eine systematische Zusammenstellung der Problematik und der Aufgabenstellung der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen im Hinblick auf die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung erstellt. Zusammen mit den Lageberichten des Werkleiters ist dies ein aufschlussreiches Werk als Grundlage für uns Ratsmitglieder. Dafür vorab ein herzliches Dankeschön an den Wirtschaftsprüfer und den Werkleiter.

Zu den Jahresabschlüssen ist festzustellen, dass auch das Geschäftsjahr 2009 unspektakulär und ohne große belastende Ausreißer abgelaufen ist. Trotzdem zeigt sich, dass in den kommenden Jahren stetig ein Augenmerk auf die sich anbahnenden Veränderungen (notwendige Investitionen, Preissteigerungen, rückläufiger Wasserverbrauch, dadurch rückläufige Umsatzerlöse usw.) zu werfen ist um Rückschlüsse auf evtl. notwendige Gebührenanpassungen zu ziehen.

Als erste Konsequenz wurde bereits zum 1.1.2010 eine Anhebung des wiederkehrenden Beitrages um 0.01 € je m² pro Geschossfläche vorgenommen. In wie weit dies ausreichend war, wird sich nach Vorlage des Jahresabschlusses 2010 zeigen.

Aus dem Lagebericht der Verbandsgemeindewerke –Wasserversorgung- ist ersichtlich, dass eine der wichtigsten Aufgaben in der Wasserversorgung darin liegt, das weiträumige Wasserleitungsnetz (232 km) ständig auf Leckverluste zu untersuchen. Im Jahre 2009 lagen die Leckverluste leicht über dem Bundesdurchschnitt. Bilanzverlusten sollten künftig ausgeglichenen Jahresergebnisse folgen.

Aus dem Lagebericht –Abwasserbeseitigung- ist ersichtlich, dass die Abarbeitung der Erneuerungsmaßnahmen nur über Eigenmittel, aber hauptsächlich über Kreditmarktmittel erfolgen muss. Die Balance zwischen Abbau des Liquiditätsüberschusses und evtl. Gebührenanhebungen muss zusätzlich mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der jeweiligen Haushaltslage in Einklang gebracht werden. Keine leichte Aufgabe für die Werke und die Entscheidungsgremien.

Der Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung ist insofern unspektakulär, weil hiermit lediglich die vorliegenden Ausschreibungsergebnisse und Beschlüsse des Werksausschusses des laufenden Geschäftsjahres in den Vermögens- und Investitionsplänen „Wasser“ und „Abwasser“ umgesetzt werden.

In der Verbandsgemeinderatssitzung am 15.12.2009 hatte unser Fraktionsvorsitzender Franz Weiss die Leitung der Verbandsgemeindewerke gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, auch im Bereich Abwasserbeseitigung einen wiederkehrenden Beitrag einzuführen, wie dies bereits bei anderen Verbandsgemeindewerken der Fall ist.

Heute liegt uns nun ein Beschlussvorschlag in dieser Angelegenheit vor. Die FWG ist der Auffassung, dass es Sinn macht, bei steigenden Fixkosten und gleichzeitig rückläufiger Schmutzwassermenge, diesen Schritt zu tun. Wir sind der Überzeugung, dass durch die Einführung eines wiederkehrenden Beitrages, die Lasten gerechter auf Mieter und Grundstücksbesitzer verteilt werden. Der Einstieg mit 50 % der Fixkosten ist insofern zu befürworten, da dadurch bei den Grundstücksbesitzern überwiegend Kostenneutralität erreicht, bei den Mietern eine Kostensenkung und nur bei wenigen Großgrundstücken die Kosten ansteigen, insgesamt aber nur eine Umverteilung vorgenommen wird.

Die Verwaltung, die Werke und wir Ratsmitglieder sind nach Änderung des KAG davon ausgegangen, dass die Erstausstattung in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung mit dem 31.12.2006 abgeschlossen wäre und wir es künftig nur noch mit räumlichen Erweiterungen zu tun haben. Das Verwaltungsgericht Koblenz war da etwas anderer Meinung. Es hat nicht grundsätzlich die Verfahrensweise bei der räumlichen Erweiterung beanstandet bzw. überhaupt geprüft, sondern lediglich die Stichtagsanwendung anders ausgelegt. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind umzusetzen und zu finanzieren.
Abschließend möchte sich die FWG Fraktion bei Herrn Wolf und seinen Mitarbeitern recht herzlich bedanken, für die offene und bereitwillige Information und Zusammenarbeit, sowie für die geleistete Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank.