Rede Franz Weiss 03.06.2008 / Thema Kindertagesstätten

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 03. Juni 2008

Punkt 3: Festlegung der Betriebsformen der Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde für das Kindergartenjahr 2008/2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

bedingt durch die Eröffnung des neuen Kindergartens in Kircheib, die Nachfrage nach Plätzen für Zweijährige, die ab 1.08.2010 sogar einen Rechtsanspruch erlangen, war es notwendig und sinnvoll über die Be­triebsformen der nun 11 Kindertagesstätten nachzudenken.

Die Verwaltung hat sich sehr viel Gedanken gemacht und ein Konzept entwickelt, das in allen Gremien und mit vielen Fachleuten diskutiert wurde. Oberstes Ziel war dabei, die Erfüllung des Rechtsanspruches für alle Dreijährige. Dies ist gewährleistet. Als nächster Schritt wurde ver­sucht, möglichst allen Zweijährigen, die einen Platz begehren, die Auf­nahme zu ermöglichen.

Der Neubau des Kindergartens in Kircheib und der damit verbundene neue Zuschnitt der Einzugsbereiche in den Kindergärten Birnbach, Wey­erbusch und Mehren erweiterte die bisher beschränkten Variationsmög­lichkeiten. Aber auch die Berücksichtigung der demografischen Entwick­lung (Veränderung der Geburten in den einzelnen Orten) mit den Stichta­gen 1.8.2008, 1.1.2009 und 1.4.2009 lies eine genauere Beurteilung in
den einzelnen Kindergartenbereichen zu.

Die von der Verwaltung vorgelegte Aufstellung zeigt, dass in vielen Fällen eine deutliche Verbesserung des Angebotes eingetreten ist. In sechs von 11 Kindergärten kann eine kleine altersgemischte Gruppe gebildet wer­den. In Weyerbusch kann zusätzlich eine große altersgemischte Gruppe gebildet werden. In den restlichen 5 Kindergärten ist lediglich eine Auf­nahme von Zweijährigen im Rahmen der Geringfügigkeitsregelung mög­lich. Teilweise kann hier durch ausweichen in andere Kindergärten aber noch Abhilfe geschaffen werden.

Aber ganz klar ist, dass nur dann kleine altersgemischte Gruppen gebildet werden können, wenn dadurch nicht der Rechtsanspruch von Dreijähri­gen gefährdet wird.

Ingesamt zeigen die Zahlen, dass bis zum Rechtsanspruch der Zweijähri­gen ab 1.08.2010 sicherlich noch weitere Veränderungen unter Berück­sichtigung der demografischen Entwicklung vorgenommen werden müs­sen. Ein vielversprechender Anfang ist mit der nun festgelegten Struktur geschaffen worden.

Dies erfordert aber auch, dass zunächst strikt an den örtlichen Zuord­nungskriterien festgehalten wird. Ausnahmeregelungen könnten nur dann zugelassen werden, wenn die Grundstruktur nicht gefährdet wird und möglichst keine Präzedenzfälle geschaffen werden.

Der Neuzuschnitt der Einzugsbereiche für die Kindergärten Mehren, Birn­bach, Weyerbusch und des neuen Kindergartens Kircheib führt zwangsläufig zu Veränderungen für einzelne Kinder und deren Eltern. Aber auch der damit eingeleitete Wechsel in einigen Kindergartenleitun­gen führt zu Situationsveränderungen für die betroffenen Kinder. Dies war aber auch in der Vergangenheit mit jedem neuen Kindergarten der Fall.

Auch in der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen um Ein­zelfälle gegeben. Solche Einzelfälle sollten nach Möglichkeit einer Lö­sung zugeführt werden, vorausgesetzt, dass dies ohne Gefährdung der Gesamtstruktur möglich ist. Es kann aber nicht sein, dass solche Lösun­gen dazu führen, dass Kinder, die einen Platz begehren, nur deshalb nicht aufgenommen werden können, weil für Kinder, die einen Kindergar­tenplatz haben, Sonderlösungen im Rahmen der Zuordnung geschaffen werden.

Bemerkenswert ist die Aussage von Bürgermeister Höfer, die wenigen sich abzeichnenden Problemfälle selbst in die Hand zu nehmen, Gesprä­che mit allen Beteiligten zu führen und eine abschließende Entscheidung zu treffen. Eine lobenswerte Vorgehensweise. Er übernimmt die Ent­scheidung, trägt die Verantwortung und muss nachfolgend auch mit der Kritik, ob berechtigt oder unberechtigt leben. Aber wie haben Sie oft in der Vergangenheit bei ähnlichen Situationen zu mir gesagt, dies ist in der Besoldungsgruppe mit inbegriffen!!

Die FWG-Fraktion stimmt der Festlegung der Betriebsformen für die Kindergärten bzw. Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu.

Rede Franz Weiss 16.04.2008 / Haushalt

Sitzung Verbandsgemeinderat am 16. April 2008

Punkt 1: Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der VG Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2008

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

es ist gerade mal ein Jahr her, dass wir den ersten Haushaltsplan auf „doppischer Grundlage“ für das Haushaltsjahr 2007 beraten und beschlossen haben. Dabei blickten wir alle sehr positiv, wenn nicht sogar zum Teil euphorisch in die Zukunft. Der Konjunkturaufschwung, die verbesserte Lage am Arbeitsmarkt und die steuerpolitischen Veränderungen bzw. Steuermehreinnahmen ließen die „Drei-Punkte-Strategie“ des Bürgermeisters und der Verwaltung mit Schuldenabbau von 1-1,5 Mio. € jährlich, Investitionen von 3 Mio. € in den nächsten 3-4 Jahren und die Senkung der VG-Umlage um 2%-Punkte als mittelfristige Planung als durchaus machbar erscheinen.
Die FWG-Fraktion hat damals den Vorgaben zugestimmt, aber gleichzeitig gewarnt, die aktuelle Situation mit einigen positiven, aber einmaligen Effekten, nicht über zu bewerten und nicht überschwänglich werden lassen.

Dass sich die Basis rasch verändert, hat uns das Jahr 2007 gelehrt. Wie schnell eine ½ Million Mehrausgaben zu Stande kommt, haben wir alle auf der Seite22 des Haushaltsplanes nachvollziehen können. Keine unnötigen Ausgaben, aber doch zum Teil unvorhergesehen.

Zum anderen haben wir alle gemeinsam politische Entscheidungen getroffen, vor allem im Bereich der Investitionen, die wirtschaftlich sinnvoll, unter den heutigen Bedingungen finanzierbar und daher im Hinblick auf infrastrukturelle Verbesserungen auch zu vertreten sind. Aber – die finanziellen Belastungen müssen auch getragen und im Haushalt verkraftet werden.

Diese Aussage kann auch auf die mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2008 verbundenen Investitionsmaßnahmen und –entscheidungen übertragen werden. Die FWG -Fraktion ist auch heute bereit, die angedachten Investitionen mit einem Finanzbedarf von rd. 820 Tsd. € mitzutragen. Dies gilt besonders für den Abschluss der Finanzierung der Kindertagesstätte in Kircheib, die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Neitersen und die notwendigen Baumassnahmen an der Bürgermeister-Raiffeisen-Schule in Weyerbusch.
Trotzdem möchten wir beim letzten Punkt warnend den Finger heben, denn gerade bei diesem Projekt muss das Maß des Notwendigen – auch mit Blick auf die Zukunft, was Schulentwicklung, Kinderzahl und Wahlverhalten der Eltern betrifft – streng beachtet und immer wieder angepasst wird.

Über eine Umlagesenkung brauchen wir sicherlich in nächster Zeit nicht nachzudenken. Die Erhöhungen der Vergütungen im öffentlichen Dienst, die konjunkturellen Veränderungen, sowie die Kreisfinanzen lassen nichts Positives erwarten.

Unter diesen Voraussetzungen ist es verständlich, dass ein Schuldenabbau in den nächsten 3-4 Jahren nicht möglich sein wird. Viel mehr müssen alle Anstrengungen unternommen werden, dass die erforderlichen Investitionen (Schule in Weyerbusch und Großsporthalle in Altenkirchen) durchgeführt und finanziert werden können. Das Ziel, dies alles ohne Netto-Neuverschuldung zu erreichen ist hoch gesteckt. Auch die FWG-Fraktion ist bereit, evtl. notwendige unbequeme Entscheidungen mitzutragen, damit dieses Ziel nicht aus den Augen verloren wird.

Insgesamt betrachtet ist es ein Haushaltsplan, der sich in die Kontinuität der Vergangenheit einfügt und für die Zukunft eine Weiterentwicklung zulässt, ohne die Gesamtverschuldung außer Acht zu lassen. Wir dürfen keine Politik zu Lasten der nächsten Generationen betreiben.

Zum Abschluss möchte ich mich im Namen der Fraktion für die vielfältigen Informationen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Beratung recht herzlich beim Bürgermeister, beim Kämmerer und den Mitarbeitern der Verwaltung recht herzlich bedanken.

Die FWG-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zum Erlass der Nachtragshaushaltsatzung mit Haushaltsplan der VG Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2008 zu.

Rede Franz Weiss 04.07.2007
Landesentwicklungs-
programm

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 04. Juli 2007

Punkt 2: Stellungnahme der Verbandsgemeinde Altenkirchen zum Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Verwaltung hat in Abstimmung mit der gesondert eingerichteten Projektgruppe über das Landesentwicklungsprogramm IV beraten und zu den die Verbandsgemeinde Altenkirchen betreffenden wichtigen Punkten Stellung bezogen. Diese Stellungnahme wird von der FWG begrüßt und voll mitgetragen.

Trotzdem sei es erlaubt, einige generelle Anmerkungen zu machen:

Das Landesentwicklungsprogramm ist grundsätzlich ein Raumordnungsplan. Es erhebt aber auch den Anspruch, die Weichen dafür zu stellen, dass Regionen und Kommunen in personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet werden, dass sie die Zukunftsaufgaben, wie z.B. Erhalt und Sicherung der erreichten Lebens- und Wirtschaftsstandards, den Demografischen Wandel, und den Erhalt der Standards in den ländlichen Räumen, bewältigen können.

Wenn dies jedoch mit insgesamt 265 detailliert ausformulierten Zielen und Grundsätzen geschehen soll, dann muss man wohl eher von Planwirtschaft sprechen, die gerade in den unterschiedlichsten ländlichen Bereichen des Landes Rheinland-Pfalz, nie und nimmer funktionieren kann.

Wir hätten uns vielmehr örtlich angepasste und kreative Lösungen innerhalb eines vorgegebenen Grobrahmens gewünscht. Sollte es bei der derzeitigen Vielzahl von detaillierten Zielen und Grundsätzen bleiben, sind aufwendigen Zielabweichungsverfahren und langjährige Verfahren vorprogrammiert.

Dieses Raumordnungsprogramm provoziert geradezu Bürokratie. Dies, obwohl überall der Abbau von Bürokratie gefordert wird.

Hier sind die Verbände der Kommunen und die Politiker gefordert, diesem bürokratischen Monster die Zähne zu ziehen. Wir hier vor Ort, werden an dieser Tatsache nichts verbessern oder verändern – bei Inkrafttreten haben wir aber die Konsequenzen auszubaden.

Nun aber zu drei Punkten aus der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Altenkirchen:

1. Es kann doch nicht sein, dass nur noch in Verdichtungsräumen auf eine dynamische Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge möglich sein soll. Die VG Altenkirchen, überwiegend einer dörflichen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte zugewiesen, muss sich danach auf die Sicherung des Bestehenden beschränken. Schon ein altes Sprichwort sagt: „Stillstand ist Rückschritt!“. Die Forderung, Ziel 2 als Grundsatz mit entprechender Ergänzung der Entwicklungsfunktion zu formulieren, ist von größter Wichtigkeit für die zukünftige Entwicklung der VG und des Landkreises Altenkirchen. Dies gilt aber nicht nur für die VG Altenkirchen, vielmehr müsste sich hier die gesamte kommunale Familie zu Wehr setzen.

2. Die Forderung einer Ausweisung des gesamten rechtsrheinische Teils, etwa nördlich einer Linien Remagen/Bad Marienberg, als Entwicklungsbereich Westerwald/Sieg wird ausdrücklich unterstützt. Auch die angeführten Entwicklungsziele sind eindeutig nachvollziehbar. Es ist wahrhaftig nicht erkennbar, warum die Region Westerwald/Sieg bei einer vergleichbaren Situation der Region Eifel nachstehen soll. Hier sind die heimischen Abgeordneten jeder Colleur gefordert, diesem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Nur über die schlechten Verkehrsanbindungen zu jammern ist zu wenig, über diesen Weg könnten die ersten positiven Ansätze geschaffen werden.

3. Um die strukturellen Defizite des Landkreises zu beheben, sind auch Überlegungen im Hinblick auf die Ausweitung des Tourismus im Gange. Deshalb muss darauf gedrängt werden, dass im Kulturlandschaftsraum Westerwald nicht nur der „Hohe Westerwald“ und das „Kannebäckerland“ ausgewiesen werden, sondern auch der Bereich der mit dem Wirken von Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Verbindung gebracht werden kann. Eine Ausweisung unter dem Begriff „Raiffeisenland“ würde der Bedeutung des Gründers des weltweit verbreiteten Genossenschaftswesen gerecht und könnte für die weitere Verbreitung der Kulturlandschaft Westerwald nur von positiver Hilfe und Bedeutung sein.

4. Abschließend ist festzustellen, dass der vorgelegte Entwurf für ein neues Landesentwicklungsprogramm in seiner gegenwärtigen Fassung aus der Sicht vor allem des ländlichen Raumes keine Zustimmung finden kann. Diese Meinung scheint sich aber auch bei den Fraktionen des Landtages durchzusetzen, wie den Presseberichten in den letzten Tagen zu entnehmen ist. Es bleibt zu hoffen, dass der nördlichste Landkreis in Rheinland-Pfalz nicht zu den Verlieren im Landesentwicklungsprogramm IV gehört, sondern zu den Gewinnern. Nur dann wird es möglich sein, die massiven strukturellen Defizite im Landkreis Altenkirchen abzubauen und das Schlusslicht im Rahmen der nächsten Prognosstudie wieder zu verlassen.

Generell müsse es auch in Zukunft das Ziel der Landesregierung sein, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger im Land zu gewährleisten. Die ländlichen Teilräume dürfen nicht benachteiligt werden.
Deshalb schließt sich die FWG der Forderung des Landkreistages an, der die Landesregierung auffordert, durch eine Verschlankung des LEP IV dafür Sorge zu tragen, dass dieses als Orientierungsrahmen dient und nicht als einseitige Handlungsanweisung von oben an den kommunalen Bereich zu betrachten ist. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

Rede Franz Weiss 29.11.2006 / Kita Kircheib

Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 29. November 2006

Punkt 4: Bau eines 11. kommunalen Kindergartens in Kircheib

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ein Blick auf die Vorgaben des Kindergartenbedarfsplanes der Verbandsgemeinde Altenkirchen – Stand 01.08.2006 – im Vergleich zu den tatsächlichen Entwicklungen in den Kindergärten in Birnbach, Mehren und Weyerbusch zeigt, dass grundsätzlich ein Erweiterungsbedarf besteht. Sieht man sich die Kinderzahlen im Kindergarten Mehren näher an, so kommt man zu dem Entschluss, dass die Einrichtung eines neuen Kindergartens in Kircheib und damit verbunden eine Neuzuordnung innerhalb der dann vier Kindergarten eine sinnvolle und für die betroffenen Kinder und Eltern eine bedarfsgerechte und zweckmäßige Lösung darstellt.

Nach langem suchen, hat die Ortsgemeinde Kircheib ein geeignetes Baugrundstück erworben. Die Kreisverwaltung hat auf Grund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses dem Bau eines Zweigruppenkindergartens bereits zugestimmt. In der letzten Sitzung des Kindergartenausschusses wurde der Planentwurf vorgestellt und fand die ungeteilte Zustimmung. Dabei wurde auch erläutert, dass damit nicht nur den Anforderungen im jetzigen Zeitpunkt nachgekommen wird, sondern, dass auch den Veränderungen durch das Tagesbetreuungsgesetz – Aufnahme von zweijährigen Kindern – dann ebenfalls entsprochen werden kann.

Die voraussichtlichen Kosten konnten derzeit nur grob angegeben werden, da die Detailplanungen und Kostenermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die FWG bittet die Verwaltung, darauf zu achten, dass die Kosten gegenüber den bisherigen Kindergartenbaumassnahmen nicht aus dem Rahmen fallen, da die Zuschüsse von Land und Kreis bekanntlich ja begrenzt sind und somit die darüber hinaus gehenden Kosten von der Verbandsgemeinde zu tragen sind. Des weiteren ist zu bedenken, dass auch die Vorfinanzierung von der Verbandsgemeinde zu tragen ist, da die Zuschussgeber ihre Zahlungen mindestens auf drei Jahre strecken.

Die FWG Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zum Bau eines kommunalen Kindergartens in Kircheib zu.
Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenkirchen am 29. November 2006

Punkte 6 – 12 Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ab dem Jahre 2007 beginnt für die Verbandsgemeindewerke eine neue Ära. Im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung ist nach jahrzehntelanger Verlegung von Leitungen und Errichtung von zentralen Anlagen sowie die Verlegung von Kanalleitungen und Errichtung von Kläranlagen die erstmalige Herstellung im Bereich der Verbandsgemeinde abgeschlossen. Für diese Herstellung wurden von den Eigentümern der bevorteilten Grundstücke verbandsgemeindeweit einheitliche einmalige Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben.
Ab 2007 beginnen nun die Veränderungen des Kommunalabgabengesetzes und die dazu ergangene Rechtsprechung zu greifen. Für die nach der erstmaligen Herstellung erfolgenden Ausbaumaßnahmen, sprich räumliche Erweiterung, im wesentlichen also neue Baugebiete und Grundstücke, für deren Erschließung die Verlegung einer Hauptleitung erforderlich ist, sind gesonderte einmalige Beitragssätze festzulegen. Die Anpassung der Satzungen wird aus diesen erforderlich.

In der Sitzung des Werksausschusses, bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung, in der Presse und auch heute wurden die Veränderungen, die Rechts- und Rechengrundlagen umfassend dargestellt. Trotzdem wird es nötig sein, die Veränderungen den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Baugebietserweiterungen darzustellen. Vor allem die auftretenden Beitragsunterschiede werden für Diskussionsstoff sorgen. Deshalb sind den Bürgerinnen und Bürgern die Veränderungsfaktoren:
Wegfall der Landeszuschüsse bzw. Darlehen, die jährliche Neuberechnung der einmaligen Beiträge für die geplanten Baugebietserweiterungen innerhalb der Verbandsgemeinde und die Festlegung der beitragspflichtigen Geschossfläche im Bebauungsplan darzustellen.
Die vorgelegte Beispielberechnung für ein 650 m² Grundstück ist dafür eine gute Erläuterungsgrundlage.

Andererseits haben es die Ortsgemeinderäte künftig in der Hand, zumindest an einer dieser drei Stellschrauben selbst mit zu drehen, und zwar, durch die Festlegung der beitragspflichtigen Geschossfläche im Bebauungsplan.

Zusammengefasst ist jedoch festzustellen, dass ein durchschnittlicher m²-Preis von 12 € für die komplette Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Rahmen eines Bauvorhabens, diesen dadurch nicht kalkulierbar und finanzierbar werden lässt. Im Gegenteil – eine Investition auf Dauer.

Im Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2007 ist die erfreulichste Tatsache, dass das Wassergeld unverändert bleibt, besonders hervorzuheben. Die übrigen geringfügigen Veränderungen sind Anpassungen, die durch Energiepreissteigerungen, Erwirtschaftung der Abschreibungen und die notwendigen Unterhaltungskosten verursacht sind und auf einer Neuberechnung gegenüber 2002 beruhen.

Zum Abschluss noch ein Blick zurück auf das Wirtschaftsjahr 2005. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach und Partner hat sowohl für den Betriebszweig Wasserversorgung als auch den Betriebszweig Abwasserbeseitigung der Werkleitung bestätigt, dass die Darlegungen über Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebes zutreffend dargestellt und die Chancen und Risiken zukunftsweisend beurteilt wurden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Die FWG Fraktion möchte sich daher beim Werkleiter, Herrn Wolf, aber auch bei allen Mitarbeitern recht herzlich für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit in den Gremien recht herzlich bedanken. Gleichzeitig möchte ich den Dank auch auf die Verwaltung und all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdehnen.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen Herr Bürgermeister Höfer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und Ihnen liebe Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder sowie den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern ebenfalls für die gute und kollegiale Zusammenarbeit danken. Gleichzeitig wünschen wir Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen gesunden Jahresanfang und viel Glück und Erfolg in 2007.

Die FWG Fraktion stimmt den Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 12 jeweils zu.